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Versetzung oder Umsetzung

Verfasst: Donnerstag 26. Januar 2023, 14:39
von Thurid
Hallo, die Kollegin hatte sich für eine Filiale beworben und wurde auch eingestellt. Diese Filiale musste wegen einem Wasserschaden für 5 Monate geschlossen werden.
Es fand eine Umsetzung in eine andere Filiale statt. In dieser Filiale wurden die Stunden auf 120 Std, gekürzt. Die Kollegin wurde als Vollzeitkraft eingestellt, 160 Std.
Nun wird die ursprüngliche Filiale, nach Renovierung wieder eröffnet, jedoch soll die Kollegin trotzdem in der Ausweichfiliale bleiben.
Sie möchte wieder in der ursprünglichen Filiale arbeiten, wie vereinbart, da ihre Wohnstätte fünf Minuten davon entfernt ist und sie durch ihre Behinderung (Geh und Luftprobleme bei Herzschwäche GdB 50) den weiten Weg auf Dauer nicht bewältigen kann.
Da es keinen offiziellen Versetzungsantrag gab, hat sie meiner Meinung nach den berechtigten Anspruch auf Wiederaufnahme der Arbeit in der ursprünglichen Filiale. Oder sehe ich das falsch?
Vielen Dank für eure Antworten

Re: Versetzung oder Umsetzung

Verfasst: Donnerstag 26. Januar 2023, 16:15
von albarracin
Hallo,

wie eine arbeitsrechtliche Maßnahme genannt wird, ist ziemlich egal - entscheidend ist, was die Maßnahme rechtlich darstellt und was dazu formuliert wurde.

Die Antwort auf Deine Fragen ist schlicht unmöglich, ohne die konkreten Umstände dieser Versetzung zu kennen einschließlich der schriftlichen Vereinbarungen, die es dazu gab.
Auch ist es notwendig zu wissen, in welcher Form der AG die Besetzung der wieder eröffneten Filiale vornimmt. Gibt es dazu zB eine interne Stellenausschreibung?

Und was hat die SBV den jetzt eigentlich schon unternommen oder hat sie überhaupt etwas unternommen?