Teilnahme als SBV an PR-Sitzungen
Verfasst: Donnerstag 12. Januar 2023, 12:57
Hallo zusammen,
ich bin seit November 22 Vertrauensperson der SBV. Die Wahl erfolgte erstmalig, somit hab ich keinen Ansprechpartner im Unternehmen.
Ich benötige hier einmal Euren Rat, obwohl ich mir die Frage schon selbst beantwortet habe, ich aber nun wieder verunsichert bin, da mir ein Bekannter, selbst langjähriges Betriebsratsmitglied, gesagt hat, ich müsste nicht geladen werden, Laut nachfolgendem Auszug (Quelle BIH) dürfte meiner Teilnahme an den PR-Sitzungen nichts entgegenstehen.
"Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Betriebsrats oder des Personalrats und deren Ausschüssen sowie des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen. Sie kann beantragen, Angelegenheiten auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen, die einzelne Menschen mit Schwerbehinderung oder Menschen mit Schwerbehinderung als Gruppe besonders betreffen (§ 178 Absatz 4 SGB IX). Das Teilnahmerecht gilt nicht nur für Sitzungen, in denen Fragen behandelt werden sollen, die Menschen mit Schwerbehinderung betreffen. Die Schwerbehindertenvertretung ist deshalb zu allen Sitzungen einzuladen und über die Tagesordnung zu informieren."
Kann meine Teilnahme an einer PR-Sitzung insofern eingeschränkt werden, als dass ich von bestimmten Themen ausgeschlossen werde? Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt und Ihr könnt mir mit Eurer langjährigen Erfahrung weiterhelfen.
Viele Grüße
PeTo
ich bin seit November 22 Vertrauensperson der SBV. Die Wahl erfolgte erstmalig, somit hab ich keinen Ansprechpartner im Unternehmen.
Ich benötige hier einmal Euren Rat, obwohl ich mir die Frage schon selbst beantwortet habe, ich aber nun wieder verunsichert bin, da mir ein Bekannter, selbst langjähriges Betriebsratsmitglied, gesagt hat, ich müsste nicht geladen werden, Laut nachfolgendem Auszug (Quelle BIH) dürfte meiner Teilnahme an den PR-Sitzungen nichts entgegenstehen.
"Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Betriebsrats oder des Personalrats und deren Ausschüssen sowie des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen. Sie kann beantragen, Angelegenheiten auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen, die einzelne Menschen mit Schwerbehinderung oder Menschen mit Schwerbehinderung als Gruppe besonders betreffen (§ 178 Absatz 4 SGB IX). Das Teilnahmerecht gilt nicht nur für Sitzungen, in denen Fragen behandelt werden sollen, die Menschen mit Schwerbehinderung betreffen. Die Schwerbehindertenvertretung ist deshalb zu allen Sitzungen einzuladen und über die Tagesordnung zu informieren."
Kann meine Teilnahme an einer PR-Sitzung insofern eingeschränkt werden, als dass ich von bestimmten Themen ausgeschlossen werde? Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt und Ihr könnt mir mit Eurer langjährigen Erfahrung weiterhelfen.
Viele Grüße
PeTo