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SBV Wahl per Handzeichen

Verfasst: Donnerstag 1. Dezember 2022, 03:53
von Erna
Hallo zusammen,
Am 29.11.2022 ist bei uns der neue SBV mit Handzeichen gewählt worden. Wie ich erfahren habe, ist dies nicht zulässig. Welche Schritte sind jetzt einzuleiten, um eine Neuwahl einzuleiten? Kann mir da jemand helfen?
Danke Erna

Re: SBV Wahl per Handzeichen

Verfasst: Donnerstag 1. Dezember 2022, 09:21
von albarracin
Hallo,

eine offene Abstimmung ist ein derart schwerer Verstoss gegen elementare Wahlvorschriften, daß die Wahl nicht nur rechtswidrig, sondern nichtig ist.

Die Wahl kann entsprechend der gesetzlichen Vorschriften je nach Rechtsgebiet (Betriebsverfassung oder Personalvertretung) angefochten werden, wobei es bei Nichtigkeit keine Anfechtungsfrist gibt.

SBV-Wahl per Handzeichen

Verfasst: Donnerstag 1. Dezember 2022, 13:45
von jada.wasi
Erna hat geschrieben: Donnerstag 1. Dezember 2022, 03:53 Welche Schritte sind jetzt einzuleiten, um eine Neuwahl einzuleiten? Danke Erna
Hallo,

hier ist rein vorsorgliche Nichtigkeitsfeststellungsklage geboten, sofern kein „Rücktritt“ aller „Gewählten“, und Wahleinleitung nach § 19 Absatz 2 SchwbVWO. Auch Betriebsrat/Personalrat ist z.B. befugt zu klagen beim Arbeitsgericht zur rückwirkenden Feststellung dieser offenbaren Nichtigkeit ab Dienstag, 29.11.2022. Gruß Jada_Wasi

BIH: „Wahl in der Wahlversammlung durch … Handheben anstatt der vorgeschriebenen geheimen Stimmabgabe per Stimmzettel. Auch wenns nur einen Wahlbewerber gibt, alle anwesenden Wahlberechtigten in der Wahlversammlung mit einer Wahl ohne Stimmzettel einverstanden sind und wenn dieser Bewerber etwa per Akklamation einstimmig gewählt wird, ist diese Wahl nichtig, weil jede Form einer offenen Stimmabgabe die Wahl nichtig macht.“