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Aussteuerung, Rente, Kündigung

Verfasst: Montag 28. November 2022, 12:54
von Hektor1956
Hallo,

nach langer Krankheit wurde ich ausgesteuert ( August 2019 ). Bis 02/2021 bekam ich Arbeitslosengeld. Da ich aber 100% schwerbehindert bin ( tatsächlich auch nicht mehr arbeitsfähig bin ) und nach Ende des Arbeitslosengeldes 63 Jahre alt war habe ich anschließend Rente beantragt.
Von meinem Arbeitgeber bekam ich jetzt Post - ich solle mein Arbeitsverhältnis kündigen ( rückwirkend mit dem Antritt in die Rente). Ist das korrekt, dass ich kündigen muss? Oder soll mir der Arbeitgeber eher kündigen oder hätte mir sogar schon längst kündigen müssen?
In meinem Arbeitsvertrag steht: " Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622.2 BGB bzw. des Tarifvertrages."

Re: Aussteuerung, Rente, Kündigung

Verfasst: Sonntag 4. Dezember 2022, 11:59
von albarracin
Guten Tag,

gibt es in Ihrem Arbeitsvertrag eine Klausel zur Beendigung bei unbefristeter Rente und/oder einen Bezug auf einen geltenden Tarifvertrag?

Re: Aussteuerung, Rente, Kündigung

Verfasst: Montag 5. Dezember 2022, 15:30
von Hektor1956
Guten Tag,

vielen Dank für die Rückmeldung.
In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes : "
Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622.2 BSG bzw. des Tarifvertrages."

Gruß

Peter

Re: Aussteuerung, Rente, Kündigung

Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2022, 11:01
von albarracin
Guten Tag,

um welchen Tarifvertrag
bzw. des Tarifvertrages
handelt es sich?

Re: Aussteuerung, Rente, Kündigung

Verfasst: Sonntag 11. Dezember 2022, 16:58
von Hektor1956
Hallo,

im Arbeitsvertrag steht nur allgemein " Tarifvertrag". Ich war in der Metallbranche tätig also müsste sich um einen Tarifvertrag dieser Branche handeln. Mehr weiß ich nicht. Der Arbeitsvertrag ist aus dem Jahr 1986.

Gruß

Peter

Re: Aussteuerung, Rente, Kündigung

Verfasst: Montag 12. Dezember 2022, 09:06
von albarracin
Guten Tag,

Sie sollten Ihren AG fragen, welches der aktuell gültige TV ist und ob dieser nicht (wie die allermeisten TVe) eine automatische Beendigungsklausel bei Bewilligung einer unbefristeten Vollrente hat. Dann hat sich nämlich das Thema Arbeitsverhältnis bereits mit der Mitteilung an den AG über die Rente erledigt.
Ansonsten, falls es so eine Klausel nicht gibt, sollten Sie Ihrem AG vorschlagen, das Arbeitsverhältnis im Einvernehmen durch einen Aufhebungsvertrag aufzulösen. Eine rückwirkende Kündigung ist mit gesetzlicher Kündigungsfrist nämlich gar nicht möglich.

Re: Aussteuerung, Rente, Kündigung

Verfasst: Donnerstag 15. Dezember 2022, 18:32
von Hektor1956
Vielen Dank für die Antworten!

Gruß

Peter