Benachrichtigung der Gewählten
Verfasst: Donnerstag 24. November 2022, 14:34
Hallo in die Runde,
bei uns wurde gestern gewählt, nun steht die Benachrichtigug der Gewählten an.
Frage: gemäß § 14 Abs.1 der Wahlordnung muss der Gewählte schriftlich gegen Empfangsbestätigung über die Wahl informiert werden.
Welche Formailitäten sind dabei einzuhalten? Genügt bei Personen, die man persönlich antrifft, ein handschriftlicher Vermerk? Muss man bei Personen, die man nicht persönlich antreffen kann, eine förmliche Zustellung vornehmen?
Herzlichen Dank für eure Hilfe
Andrea Wittich-Bonk
bei uns wurde gestern gewählt, nun steht die Benachrichtigug der Gewählten an.
Frage: gemäß § 14 Abs.1 der Wahlordnung muss der Gewählte schriftlich gegen Empfangsbestätigung über die Wahl informiert werden.
Welche Formailitäten sind dabei einzuhalten? Genügt bei Personen, die man persönlich antrifft, ein handschriftlicher Vermerk? Muss man bei Personen, die man nicht persönlich antreffen kann, eine förmliche Zustellung vornehmen?
Herzlichen Dank für eure Hilfe
Andrea Wittich-Bonk