Hallo,
wir werden voraussichtlich Ende Januar / Februar erstmalig eine SBV wählen. Der Betriebsrat wird in der kommenden Betriebsversammlung noch einmal alle Mitarbeiter auf die bevorstehende Wahl hinweisen.
Da wir voraussichtlich nur ca. 10 Wahlberechtigte haben, die teilweise in verschiedenen Städten arbeiten (z.T. Homeoffice) planen wir eine
Online-Wahlversammlung.
Wer ist außer den Wahlberechtigten an dieser Online-Wahlversammlung teilnahmeberechtigt? Nur der BR-Vorsitzende (Initiator der Wahlversammlung) oder weitere BR-Mitglieder?
Schönen Gruß
Gerrit
Erstmalige Wahl einer SBV
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Erstmalige Wahl einer SBV – Lehrvideos
Hallo Gerrit,Da wir voraussichtlich nur ca. 10 Wahlberechtigte haben, die teilweise in verschiedenen Städten arbeiten (z.T. Homeoffice), planen wir eine Online-Wahlversammlung. Wer ist außer den Wahlberechtigten an dieser Online-Wahlversammlung teilnahmeberechtigt? Nur der BR-Vorsitzende (Initiator der Wahlversammlung) oder weitere BR-Mitglieder?
m.E. niemand – da ja förmliches Wahlverfahren, wenn die Beschäftigten in verschiedenen Städten arbeiten. Da gibts keine Online-Wahlversammlung gemäß dem § 20 Abs. 5 SchwbVWO. Vermutlich wohl keine räuml. Nähe im Sinne des § 18 SchwbVWO? Also wohl ein Fall vom § 1 Abs. 2 SchwbVWO mit Präsenz-Versammlung zu der Wahl des Wahlvorstands mit einer / einem Vorsitzenden und stellv. Vorsitzenden (aus dessen Mitte!) - zuzüglich eventueller Ersatzmitglieder, was sich überaus empfiehlt. Hier kurze Lehrvideos zur SBV-Wahl für einen schnellen Überblick sowie hier die Formulare zum förmlichen Wahlverfahren. Außerdem hier „Starthilfen“ für die neugewählte SBV, in sieben Schritten erklärt.
Verständnisfrage:
Wie weit sind denn die einzelnen Betriebsteile bzw. die Betriebsstätten voneinander entfernt und wie viel gibt’s davon? Gruß Jada Wasi
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Re: Erstmalige Wahl einer SBV
Hallo Jada,
die beiden Hauptbetriebsteile liegen in München und Berlin. Daneben gibt es noch ca. 100 Personen die in verschiedenen Städten arbeiten (also zwischen Freiburg und Flensburg). Daher ist nach dem "Fahrplan" auf der BIH Seite zwingend das förmliche Wahlverfahren anzuwenden.
Dann ist es wohl am sinnvollsten erst einmal Wahlveranstaltung zu organisieren, in der die teilnehmenden behinderten Kollegen einen Wahlvorstand bestimmen. Aber wer darf an dieser Wahlveranstaltung teilnehmen? Alle BR-Mitglieder oder nur ein Teil?
Schönen Gruß
Gerrit
die beiden Hauptbetriebsteile liegen in München und Berlin. Daneben gibt es noch ca. 100 Personen die in verschiedenen Städten arbeiten (also zwischen Freiburg und Flensburg). Daher ist nach dem "Fahrplan" auf der BIH Seite zwingend das förmliche Wahlverfahren anzuwenden.
Dann ist es wohl am sinnvollsten erst einmal Wahlveranstaltung zu organisieren, in der die teilnehmenden behinderten Kollegen einen Wahlvorstand bestimmen. Aber wer darf an dieser Wahlveranstaltung teilnehmen? Alle BR-Mitglieder oder nur ein Teil?
Schönen Gruß
Gerrit
Erstmalige Wahl einer SBV
Grundsätzlich nur BR-Vorsitzende (ohne „Gefolge“)Aber wer darf an dieser Wahlveranstaltung
teilnehmen? Alle BR-Mtgl. oder nur ein Teil?
Weitere BR-Mitglieder dürfen allenfalls dann an der
Wahlveranstaltung teilnehmen, soweit das die sbM
mehrheitlich beschließen – sonst nicht!
Hinweis
Zum Thema „räumliche Nähe“ siehe grundlegend diese Diskussion 2018 und Diskussion 2022 mit Rechtspr. und BIH-Wahlbroschüre, Kap. 1.2 oben. Gruß Jada Wasi