Frist zur Ablehnung der Wahl und zum Aushang der Wahlbekanntmachung im Wahlkalender falsch?
Verfasst: Freitag 11. November 2022, 10:48
Unser Wahltermin ist Freitag, der 18.11.2022 - leider haben wir früher keinen Raum bekommen, da die wenigen Räume oft schon voll belegt sind.
Die Amtszeit unserer SBV endet schon mit Ablauf des 20.11.2022, die neue Amtszeit beginnt am Montag, den 21.11.2022.
Der BIH-Wahlkalender gibt mit diesen Angaben an, dass bis zum 22.11.2022 die Möglichkeit zur Ablehnung der Wahl besteht und am gleichen Tag der Wahlaushang zu erfolgen habe.
Es heißt jedoch in den Unterlagen, dass die Wahl "binnen 3 Arbeitstagen" abgelehnt werden kann, was in meinen Augen bis zum 23.11. bedeuten würde.
Und dann dürfte ich doch eigentlich auch erst am 24.11.2022 die Wahlbekanntmachung aushängen, oder nicht?
Rechnet der Rechner falsch?
Bis wann kann die Wahl abgelehnt werden und ab welchem Zeitpunkt können/müssen wir die Wahlbekanntmachung aushängen?
Gruß, Ricarda
Die Amtszeit unserer SBV endet schon mit Ablauf des 20.11.2022, die neue Amtszeit beginnt am Montag, den 21.11.2022.
Der BIH-Wahlkalender gibt mit diesen Angaben an, dass bis zum 22.11.2022 die Möglichkeit zur Ablehnung der Wahl besteht und am gleichen Tag der Wahlaushang zu erfolgen habe.
Es heißt jedoch in den Unterlagen, dass die Wahl "binnen 3 Arbeitstagen" abgelehnt werden kann, was in meinen Augen bis zum 23.11. bedeuten würde.
Und dann dürfte ich doch eigentlich auch erst am 24.11.2022 die Wahlbekanntmachung aushängen, oder nicht?
Rechnet der Rechner falsch?
Bis wann kann die Wahl abgelehnt werden und ab welchem Zeitpunkt können/müssen wir die Wahlbekanntmachung aushängen?
Gruß, Ricarda