Stimmzettel Angabe maximale Anzahl Stimmenabgabe
Verfasst: Mittwoch 9. November 2022, 09:27
Bei der Wahl der stellvertretenden Mitglieder der SBV hat der Wahlvorstand die Anzahl dieser auf 5 festgelegt. Auf dem Stimmzettel stehen demnach 5 Namen. Im einleitenden Satz über dieser Aufzählung steht u.a. "Dieser Teil des Stimmzettels ist ungültig, wenn Sie mehr als 3 Bewerber ankreuzen.
Bei dieser Angabe "3" beziehen wir uns auf §9 (3) der Wahlordnung:
"Werden mehrere stellvertretende Mitglieder gewählt, soll der Stimmzettel einen Hinweis darauf enthalten, wie viele Bewerber oder Bewerberinnen im Höchstfall angekreuzt werden dürfen."
Mit der Angabe auf unserem Stimmzettel sehen wir diese Vorgabe als erfüllt an. ODER muss zwingend die Höchstzahl die Zahl der zu wählenden stellvertretenden Mitglieder (in unserem Falle 5) sein?
Bei dieser Angabe "3" beziehen wir uns auf §9 (3) der Wahlordnung:
"Werden mehrere stellvertretende Mitglieder gewählt, soll der Stimmzettel einen Hinweis darauf enthalten, wie viele Bewerber oder Bewerberinnen im Höchstfall angekreuzt werden dürfen."
Mit der Angabe auf unserem Stimmzettel sehen wir diese Vorgabe als erfüllt an. ODER muss zwingend die Höchstzahl die Zahl der zu wählenden stellvertretenden Mitglieder (in unserem Falle 5) sein?