Guten Abend!
Was passierte eigentlich, wenn wir alle Briefwahl-Stimmzettel vor dem Wahldatum (18.11.) beisammen hätten?
Könnten wir dann schon die Stimmzettel auswerten oder müssten wir bis zum 18.11. warten?
Ich weiß, das ist ein eher unwahrscheinlicher Fall, aber was wäre, wenn er einträte?
Vielen Dank & Grüße
Claudia Ranft
Briefwahl - kompletter Rücklauf vor dem Wahltag
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Briefwahl - kompletter Rücklauf vor dem Wahltag
Das wäre wohl keine so gute Idee, weil ja zum Beisp noch Nachmeldungen kommen könnten bis zu dem Donnerstag (Tag vor Abschluss der Stimmabgabe). Hier muss bis zu dem in dem Wahlausschreiben genannten Termin für die „dienststellenöffentliche“ Öffnung der Freiumschläge und Auszählung unbedingt gewartet werden, weil ansonsten anfechtbar laut ständ. Rechtsprechung (BAG, Beschluss 10.07.2013 – 7 ABR 83/11). Solche Nachzügler müssen dann laut § 4 Abs. 3 Satz 2 SchwbVWO bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises (im Original) regelmäßig noch_in die Wählerliste aufgenommen werden bis zum Tag_vor Abgabeschluss. Viel Erfolg! Jada WasiClaudia_Ranft_Kubsky hat geschrieben: ↑Dienstag 1. November 2022, 19:18 Könnten wir dann schon Stimmzettel auswerten?
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