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Leiharbeitnehmer verschweigt Schwerbehinderung

Verfasst: Montag 3. März 2014, 14:43
von Jana Färber
Hallo,
wir beschäftigen seit Ende vergangenen Jahres einen schwerbehinderten Leiharbeitnehmer im Unternehmen. Der Zeitarbeitsfirma ist die Behinderung bekannt, der Kollege selbst hat diese aber beim Einsatzgespräch mit dem Personalleiter und dem für den zu besetzenden Arbeitsplatz zuständigen Abteilungsleiter verschwiegen. Er hat in dem Gespräch angegeben, dass er dem Anforderungsprofil in vollem Umfang entsprechen könne. Allerdings hat sich herausgestellt, dass er die Tätigkeit weder körperlich noch geistig meistern kann, was zu einer Mehrbelastung für die Kollegen führt.

In einem Gespräch mit dem Abteilungsleiter und mir als Vertrauensfrau der Schwerbehinderten räumte er schließlich seine Behinderung ein. Diese ist so schwerwiegend, dass ihm lt. eigener Auskunft schon zweimal die Möglichkeit gegeben wurde, Rente zu beantragen, was er allerdings ablehnte. Ich wies ihn darauf hin, dass er zurzeit genau die Tätigkeiten ausübt, die er bei seinem Krankheitsbild unbedingt vermeiden sollte (es kam ? vermutlich deswegen ? bereits zu einem krankheitsbedingten Ausfall). Der Kollege ist allerdings beratungsresistent und besteht weiterhin auf dem Recht, seine Behinderung gegenüber der Unternehmensführung zu verschweigen.

Wie soll ich mich als Schwerbehindertenvertretung in diesem Fall verhalten? Abgesehen davon, dass der Kollege seinen Gesundheitszustand kaschiert und wider besseres Wissen verschlechtert, spitzt sich die Situation in der Abteilung wegen der stark eingeschränkten Leistungsfähigkeit immer mehr zu. Der Abteilungsleiter greift nicht ein, und ich muss die mir vorliegenden Informationen vertraulich behandeln. Gibt es eine rechtliche Handhabe hierfür?

Viele Grüße

Jana Färber

Leiharbeitnehmer verschweigt Schwerbehinderung

Verfasst: Dienstag 4. März 2014, 11:42
von dieter.kötter
Hallo Frau Färber,
wie sie schreiben handelt es sich um einen Leiharbeiter, somit ist in Frage zustellen in wieweit die Verleihfirma ihre Fürsorgeplicht ihrem Mitarbeiter gegenüber verletzt. Wissentlich wird der Leiarbeiter falsch eingesetzt. Ich würde den Betriebsarzt mit ins Boot nehmen und Prüfen lassen ob der Leiharbeiter unter den Bedingungen Gefahrlos einzusetzen ist.
Gruß Dieter Kötter

Leiharbeitnehmer verschweigt Schwerbehinderung

Verfasst: Mittwoch 5. März 2014, 12:57
von Jana Färber
Hallo Herr Kötter,

vielen Dank für den Hinweis. Inzwischen hat sich eine neue Entwicklung ergeben. Der Abteilungsleiter will jetzt auch aktiv werden. Ich werde den Fall nächste Woche mit ihm und dem Betriebsrat besprechen und die Einbeziehung des Betriebsarztes empfehlen bzw. notfalls selbst veranlassen.

Gruß Jana Färber