Hinweis auf dem Stimmzettel, wenn weniger Stellv.?

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Claudia_Ranft_Kubsky
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Registriert: Freitag 30. September 2022, 15:57

Hinweis auf dem Stimmzettel, wenn weniger Stellv.?

Beitrag von Claudia_Ranft_Kubsky »

Liebe Expert:innen,
ich hadere etwas mit dem Stimmzettel.
Wir haben - trotz Nachfrist - nur drei Bewerbungen für die Stellvertretung bekommen ("gewünscht" haben wir uns fünf).
Es gibt jetzt einen Bewerber in Teil 1, und die drei erwähnten Bewerberinnen in Teil 2.
Diese "Wenn Sie mehr als X ankreuzen, dann ungültig"-Hinweise ergeben doch hier gar keinen Sinn. Die Leute müssen nicht zwischen den Bewerberinnen für die Stv. wählen, sie können bei allen dreien Kreuze machen. Und mehr als fünf ankreuzen können sie eh nicht, denn es stehen ja nur drei auf dem Zettel... selbiges gilt für den SB-Vertreter, da es nur einen Kandidaten gibt, können ja gar nicht mehr Kreuzchen gemacht werden..
Kann/soll/muss ich "rechtsfest" darauf hinweisen, dass ein Kandidat SBV und alle drei Kandidatinnen StvSBV wählbar sind? Oder ist das egal, weil es nicht um die Menge der Stimmen geht, sondern einfach nur darum, mindestens eine Stimme zu bekommen? Kann ich den "wenn, dann ungültig"-Hinweis weglassen?
Vielen Dank im Voraus für Hilfe!
Beste Grüße
Claudia Ranft
jada.wasi
Beiträge: 418
Registriert: Freitag 30. März 2012, 16:30

Hinweis auf dem Stimmzettel, wenn nur eine Person als Vertrauensperson kandidiert?

Beitrag von jada.wasi »

Claudia_Ranft_Kubsky hat geschrieben: Dienstag 1. November 2022, 13:09 Kann ich den "wenn, dann ungültig"-Hinweis weglassen?
Hallo,

jedenfalls im oberen Teil 1 des Stimmzettels kann man sich folgend. Hinweis: „Dieser Teil des Stimmzettels ist ungültig, wenn Sie mehr als einen Bewerber ankreuzen!“ eigentlich komplett sparen, weil hier aus meiner Sicht ja ohne jeden Informationswert in diesem Sonderfall – weil es hier ja nur eine Bewerbung für die Vertrauensperson gibt. Eine solche Hinweisverpflichtung sehe ich in dem Fall ohnehin nicht im § 9 SchwbVWO, auch nicht entspr. Dieses würde nur Sinn machen, wenn mehr als eine Bewerbung für die VP. Gruß Jada Wasi

Hinweis: Zum Thema Stellvertretung siehe auch hier.
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Claudia_Ranft_Kubsky
Beiträge: 13
Registriert: Freitag 30. September 2022, 15:57

Re: Hinweis auf dem Stimmzettel, wenn weniger Stellv.?

Beitrag von Claudia_Ranft_Kubsky »

Danke für die Antwort.
Wir haben es so gelöst, dass wir es in Klammern gesetzt und "Falls zutreffend" dazugeschrieben haben (in der englischen Version "If applicable").
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