individueller Datenschutz contra SB-Wahl mit Nennung in Wählerliste
Verfasst: Montag 24. Oktober 2022, 09:43
Hallo an alle im SBV-Forum,
eine schwerbehinderte Kollegin hat sich nach der Wahlbekanntmachung schriftlich dagegen gewehrt, dass sie in der Wählerliste genannt wird.
Sie beruft sich auf den Datenschutz. Sie will nicht, dass jemand im Team und schon gar nicht der Wahlvorstand weiß,
dass sie eine Schwerbehinderung hat.
Sie hat der Personalabteilung schriftlich untersagt, ihre Daten weiterzugeben. Sie will nicht in der Wählerliste erscheinen.
Sie verzichtet ausdrücklich auf ihr aktives und passives Wahlrecht .
Kann die Kollegin darauf bestehen?
Geht hier das Recht auf individuellen Datenschutz vor dem Recht der Wähler*innen zu prüfen, ob sie richtig im Wählerverzeichnis stehen?
Oder vor dem Recht der Wahlbewerber*innen zu sehen, wen sie für eine Stützunterschrift ansprechen könnten?
In der Personalabteilung und bei ihrer Vorgesetzten hat sie ihren Status als SB bekannt gemacht. Sie nimmt den Sonderurlaub wegen SB usw.
Wir sind ratlos, wie wir hier argumentieren sollen.
Unsere Wahl ist erst am 30.11.2022 ...
Danke für einen Rat und eine Einschätzung.
Gruß von Monika alias Inklusion2018
eine schwerbehinderte Kollegin hat sich nach der Wahlbekanntmachung schriftlich dagegen gewehrt, dass sie in der Wählerliste genannt wird.
Sie beruft sich auf den Datenschutz. Sie will nicht, dass jemand im Team und schon gar nicht der Wahlvorstand weiß,
dass sie eine Schwerbehinderung hat.
Sie hat der Personalabteilung schriftlich untersagt, ihre Daten weiterzugeben. Sie will nicht in der Wählerliste erscheinen.
Sie verzichtet ausdrücklich auf ihr aktives und passives Wahlrecht .
Kann die Kollegin darauf bestehen?
Geht hier das Recht auf individuellen Datenschutz vor dem Recht der Wähler*innen zu prüfen, ob sie richtig im Wählerverzeichnis stehen?
Oder vor dem Recht der Wahlbewerber*innen zu sehen, wen sie für eine Stützunterschrift ansprechen könnten?
In der Personalabteilung und bei ihrer Vorgesetzten hat sie ihren Status als SB bekannt gemacht. Sie nimmt den Sonderurlaub wegen SB usw.
Wir sind ratlos, wie wir hier argumentieren sollen.
Unsere Wahl ist erst am 30.11.2022 ...
Danke für einen Rat und eine Einschätzung.
Gruß von Monika alias Inklusion2018