BEM-Beauftragter einseitig austauschbar bei Kollektivvereinbarung?
Verfasst: Donnerstag 20. Oktober 2022, 09:36
Sehr geehrte Forum-Leser,
in meiner Behörde existiert eine ungekündigte BEM-Dienstvereinbarung, in der u. a. auch geregelt ist, wer "BEM-Beauftragter" ist. Vor Kurzem gab es einen Wechsel an der Spitze der Behörde. Die Behördenleitung hat nunmehr angekündigt, dass sie zukünftig selbst in Persona die BEM-Verfahren verantwortlich führen will. In der Dienstvereinbarung ist die Möglichkeit der freien BEM-Beauftragtenbestimmung nicht vereinbart worden.
Aufgrund der vorhandenen Dienstvereinbarung geht der Personalrat und wir als Schwerbehindertenvertretung davon aus, dass eine solch einseitig vorgenommene Änderung rechtlich nicht zulässig ist.
Liegen wir Personalvertretungen mit unserer Einschätzung richtig?
Danke für Ihre Rückmeldungen
Maiko
in meiner Behörde existiert eine ungekündigte BEM-Dienstvereinbarung, in der u. a. auch geregelt ist, wer "BEM-Beauftragter" ist. Vor Kurzem gab es einen Wechsel an der Spitze der Behörde. Die Behördenleitung hat nunmehr angekündigt, dass sie zukünftig selbst in Persona die BEM-Verfahren verantwortlich führen will. In der Dienstvereinbarung ist die Möglichkeit der freien BEM-Beauftragtenbestimmung nicht vereinbart worden.
Aufgrund der vorhandenen Dienstvereinbarung geht der Personalrat und wir als Schwerbehindertenvertretung davon aus, dass eine solch einseitig vorgenommene Änderung rechtlich nicht zulässig ist.
Liegen wir Personalvertretungen mit unserer Einschätzung richtig?
Danke für Ihre Rückmeldungen
Maiko