Seite 1 von 1

Wiedereingliederung / Versetzung in den Ruhestand

Verfasst: Mittwoch 19. Februar 2014, 10:44
von Clara
Hallo,
ein schwerbehinderter Kollege ist seit längerer Zeit arbeitsunfähig erkrankt und hat nun von seinem Arzt einen Vorschlag zur stufenweise Wiedereingliederung bekommen und an den Arbeitgeber weitergeleitet. Der Arbeitgeber allerdings hat veranlasst, dass der Kollege zur Begutachtung der Dienstfähigkeit beim Gersundheitsamt eingeladen wurde. Der Kollege möchte auf seinen alten Arbeitsplatz wiedereingegliedert werden. Der Arbeitgeber hat eine minderwertigere Tätigkeit an einem anderen Dienstort angeboten, die der Kollege abgelehnt hat. Er befürchtet nun, dass der Arbeigeber ihn in den vorgezogenen Ruhestand schicken möchte, was er auf keinen Fall will.
Frage: Muss in diesem Fall nicht auch das Integrationsamt eingeschaltet werden? Kann man verlangen, auf seinen alten Arbeitsplatz wiedereingegliedert zu werden?
Im Übrigen wurde die SBV vom Arbeitgeber bislang nicht beteiligt. Erst durch die Nachricht des schwerbehinderten Kollegen wurde die SBV auf den Fall aufmerksam.

Wiedereingliederung / Versetzung in den Ruhestand

Verfasst: Donnerstag 20. Februar 2014, 11:27
von dieter.kötter
Hallo Herr Rohe,
Dass der Arbeitgeber den Mitarbeiter zur Untersuchung schickt, könnte er mit seiner Fürsorgepflicht begründen. Als SBV würde ich den Integrationsfachdienst ins Boot holen und den Arbeitgeber auf § 99 SBG IX hinweisen bei der Gelegenheit den Hinweis auf § 156 SGB IX und die Busgeldvorschriften erwähnen.
Gruß Dieter Kötter