Einsichtnahme nur an einem Ort?
Verfasst: Freitag 30. September 2022, 16:26
Guten Tag!
Wir sind ein kleiner SBV-Wahlvorstand (3 Personen) und haben unsere Arbeitsplätze in unterschiedlichen Gebäuden (Universität).
Außerdem haben wir unterschiedliche Arbeitszeiten und sind teilweise im Homeoffice, kämen quasi nur für die Einsichtnahme-Zeit ins Büro. Alle Büros sind barrierefrei zugänglich.
Um es den Wahlberechtigten (und uns) möglichst einfach zu machen, wollten wir das Verzeichnis (+ SBVWO) zu unterschiedlichen Zeiten an unterschiedlichen Wochentagen zur Einsicht zur Verfügung stellen:
Person 1
Tag Dienstag, Donnerstag und Freitag
Zeitraum Di & Fr 09:00 bis 14:00 Uhr
Do 13:00 bis 17:00 Uhr
Ort abc, 4. OG, Raum 4.20
Person 2
Tag Montag und Freitag
Zeitraum Mo 07:30 bis 15:00 Uhr
Fr 07:30 bis 11:15 Uhr
Ort abc, EG, Raum S0034
Person 3
Tag Mittwoch
Zeitraum 11:00 bis 14:00 Uhr
Ort abc, Raum R3007
Nun wurden wir von der amtierenden SBV etwas harsch zurückgepfiffen. Die Ansage lautet: Einsichtnahme nur an einer einzigen Stelle (nur im Wahlbüro, das wäre dann mein Büro), aus Datenschutzgründen (beim Transport der Liste könne diese z.B. verlorengehen).
Wir hatten gar nicht vor, die Liste hin und her zu tragen.
Wir würden sie einfach 3x ausdrucken (eins für mich, eins für meine Stellvertretung und eins für das weitere Mitglied des Wahlvorstands) und sie quasi "immer am Leib" tragen, also nie unbeaufsichtigt irgendwo herumliegen lassen bzw. einschließen, wenn wir das Büro verlassen.
Wenn es nur im Wahlbüro geht, dann bleibt das Ganze an mir hängen. Mein Büro liegt zwar zentral, aber nicht auf dem Campus.
Oder müsste ich mir einen Besprechungsraum im Zentralgebäude organisieren? Und da dann meine Zeit absitzen? Dass ich dabei dank meines Laptops arbeiten könnte, ist ja nicht selbstverständlich. Mir wäre die 3-Büros-Lösung deutlich lieber.
Dürften wir das oder nicht?
Herzlichen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Wir sind ein kleiner SBV-Wahlvorstand (3 Personen) und haben unsere Arbeitsplätze in unterschiedlichen Gebäuden (Universität).
Außerdem haben wir unterschiedliche Arbeitszeiten und sind teilweise im Homeoffice, kämen quasi nur für die Einsichtnahme-Zeit ins Büro. Alle Büros sind barrierefrei zugänglich.
Um es den Wahlberechtigten (und uns) möglichst einfach zu machen, wollten wir das Verzeichnis (+ SBVWO) zu unterschiedlichen Zeiten an unterschiedlichen Wochentagen zur Einsicht zur Verfügung stellen:
Person 1
Tag Dienstag, Donnerstag und Freitag
Zeitraum Di & Fr 09:00 bis 14:00 Uhr
Do 13:00 bis 17:00 Uhr
Ort abc, 4. OG, Raum 4.20
Person 2
Tag Montag und Freitag
Zeitraum Mo 07:30 bis 15:00 Uhr
Fr 07:30 bis 11:15 Uhr
Ort abc, EG, Raum S0034
Person 3
Tag Mittwoch
Zeitraum 11:00 bis 14:00 Uhr
Ort abc, Raum R3007
Nun wurden wir von der amtierenden SBV etwas harsch zurückgepfiffen. Die Ansage lautet: Einsichtnahme nur an einer einzigen Stelle (nur im Wahlbüro, das wäre dann mein Büro), aus Datenschutzgründen (beim Transport der Liste könne diese z.B. verlorengehen).
Wir hatten gar nicht vor, die Liste hin und her zu tragen.
Wir würden sie einfach 3x ausdrucken (eins für mich, eins für meine Stellvertretung und eins für das weitere Mitglied des Wahlvorstands) und sie quasi "immer am Leib" tragen, also nie unbeaufsichtigt irgendwo herumliegen lassen bzw. einschließen, wenn wir das Büro verlassen.
Wenn es nur im Wahlbüro geht, dann bleibt das Ganze an mir hängen. Mein Büro liegt zwar zentral, aber nicht auf dem Campus.
Oder müsste ich mir einen Besprechungsraum im Zentralgebäude organisieren? Und da dann meine Zeit absitzen? Dass ich dabei dank meines Laptops arbeiten könnte, ist ja nicht selbstverständlich. Mir wäre die 3-Büros-Lösung deutlich lieber.
Dürften wir das oder nicht?
Herzlichen Dank im Voraus für eure Hilfe!