Wahlberechtigt wenn AN zum 30.11.2022 gekündigt hat?
Verfasst: Donnerstag 29. September 2022, 14:10
Hallo,
da meine Amtszeit zum 21.11. ausläuft möchte ich eine Briefwahl durchführen.
Der Wahltag mit Auszählung der Stimmen erfolgt am 17.11.2022.
Nun hat ein Kollege seinerseits zum 30.11.2022 gekündigt, da er in Altersteilzeit geht.
Nach meiner Auffassung ist er wahlberechtigt, oder sehe ich das falsch?
liebe Grüße und vielen Dank für die Hilfe
da meine Amtszeit zum 21.11. ausläuft möchte ich eine Briefwahl durchführen.
Der Wahltag mit Auszählung der Stimmen erfolgt am 17.11.2022.
Nun hat ein Kollege seinerseits zum 30.11.2022 gekündigt, da er in Altersteilzeit geht.
Nach meiner Auffassung ist er wahlberechtigt, oder sehe ich das falsch?
liebe Grüße und vielen Dank für die Hilfe