Hallo,
da meine Amtszeit zum 21.11. ausläuft möchte ich eine Briefwahl durchführen.
Der Wahltag mit Auszählung der Stimmen erfolgt am 17.11.2022.
Nun hat ein Kollege seinerseits zum 30.11.2022 gekündigt, da er in Altersteilzeit geht.
Nach meiner Auffassung ist er wahlberechtigt, oder sehe ich das falsch?
liebe Grüße und vielen Dank für die Hilfe
Wahlberechtigt wenn AN zum 30.11.2022 gekündigt hat?
Re: Wahlberechtigt wenn AN zum 30.11.2022 gekündigt hat?
Hallo Radzio,
wer am Wahltag im Unternehmen beschäftigt ist, ist auch wahlberechtigt. So ist der einschlägige § 177 Absatz 2 SGB IX zu lesen. Das Wahlrecht besteht z.B. auch während einer Kündigungsfrist, siehe hierzu die Tabelle auf Seite 44 der BIH Wahlbroschüre https://www.bih.de/fileadmin/user_uploa ... 022_ua.pdf
Viele Grüße
Christian Vedder
wer am Wahltag im Unternehmen beschäftigt ist, ist auch wahlberechtigt. So ist der einschlägige § 177 Absatz 2 SGB IX zu lesen. Das Wahlrecht besteht z.B. auch während einer Kündigungsfrist, siehe hierzu die Tabelle auf Seite 44 der BIH Wahlbroschüre https://www.bih.de/fileadmin/user_uploa ... 022_ua.pdf
Viele Grüße
Christian Vedder
Re: Wahlberechtigt wenn AN zum 30.11.2022 gekündigt hat?
Hallo Herr Vedder,
super, vielen Dank für die schnelle Antwort
super, vielen Dank für die schnelle Antwort