EIN Wahlvorschlag mit VP und weniger STLV - Nachfrist?
Verfasst: Montag 26. September 2022, 12:12
Guten Tag,
wir haben als Wahlvorstand nur einen Wahlvorschlag getrennt nach Vertrauensperson und 3 Stellvertreter eingereicht bekommen. Dieser wurde mir entsprechenden Stützunterschriften (1/20) und Zustimmungserklärungen ordnungsgemäß eingereicht (§ 6 Absätze 1 und 2 SchwbVWO).
Jedoch hat der Wahlvorstand 5 Stellvertreter beschlossen (§ 2 Absatz 4 SchwbVWO).
Wie sind unsicher, wir eine Nachfrist von einer Woche nach § 7 Absatz 1 Satz 1 SchwbVWO setzen müssen, da weniger als 5 Stellvertreter vorgeschlagen wurden?
Bleibt der Wahlvorschlag der VP des der eingereichten Wahlvorschlages gültig und kann bereits bekannt gemacht werden und wird der Wahlvorschlag der 3 statt 5 Stellvertreter erst nach der Nachfrist gültig?
Gruß Markus aus München
wir haben als Wahlvorstand nur einen Wahlvorschlag getrennt nach Vertrauensperson und 3 Stellvertreter eingereicht bekommen. Dieser wurde mir entsprechenden Stützunterschriften (1/20) und Zustimmungserklärungen ordnungsgemäß eingereicht (§ 6 Absätze 1 und 2 SchwbVWO).
Jedoch hat der Wahlvorstand 5 Stellvertreter beschlossen (§ 2 Absatz 4 SchwbVWO).
Wie sind unsicher, wir eine Nachfrist von einer Woche nach § 7 Absatz 1 Satz 1 SchwbVWO setzen müssen, da weniger als 5 Stellvertreter vorgeschlagen wurden?
Bleibt der Wahlvorschlag der VP des der eingereichten Wahlvorschlages gültig und kann bereits bekannt gemacht werden und wird der Wahlvorschlag der 3 statt 5 Stellvertreter erst nach der Nachfrist gültig?
Gruß Markus aus München