Amtsvorteil bei SBV-Wahl?
Verfasst: Sonntag 25. September 2022, 18:27
Hallo liebes Forum,
ich hätte eine Frage bzgl. eines eventuellen Vorteil, die eine aktuelle Stellvertretung der noch amtierenden Vertrauensperson hat gegenüber anderen Bewerber:innen hat.
Konkret, unsere amtierenden Vertrauensperson wird nicht wieder kandidieren und die Person, die zur Zeit den ersten Sitz der Stellvertretung inne hat, macht sich natürlich jetzt Hoffnungen bei der bevorstehenden Wahl zur SBV. Jetzt ist es so, das es auch andere Menschen gibt, die sich zur Wahl stellen.
Der Wahlvorstand hat vorschriftsmäßig die Wählerliste für alle Kandidat:innen ausgelegt. Nun ist unsere aktuell amtierende Vertrauensperson zur Zeit nicht in der Dienststelle, sprich ihre Vertretung erledigt die Amtsgeschäfte. Aus dieser Sachlage heraus argumentierte die Stellvertretung gegenüber dem Wahlvorstand, dass sie ja eh Zugriff auf die Daten aller Wahlberechtigte hat und der Wahlvorstand ihr dann ja auch gleich das Wählerverzeichnis als excel-Datei schicken soll. Was der Wahlvostand dann auch gemacht hat.
Jetzt die Frage...durfte der Wahlvorstand das? Und die Folgefrage, darf jemand der aktuell im Amt ist, diesen Daten-Vorteil nutzen gegenüber komplett neuen Bewerber:innen?
Vielen lieben Dank für eventuelle Rückmeldungen!
Jürgen
ich hätte eine Frage bzgl. eines eventuellen Vorteil, die eine aktuelle Stellvertretung der noch amtierenden Vertrauensperson hat gegenüber anderen Bewerber:innen hat.
Konkret, unsere amtierenden Vertrauensperson wird nicht wieder kandidieren und die Person, die zur Zeit den ersten Sitz der Stellvertretung inne hat, macht sich natürlich jetzt Hoffnungen bei der bevorstehenden Wahl zur SBV. Jetzt ist es so, das es auch andere Menschen gibt, die sich zur Wahl stellen.
Der Wahlvorstand hat vorschriftsmäßig die Wählerliste für alle Kandidat:innen ausgelegt. Nun ist unsere aktuell amtierende Vertrauensperson zur Zeit nicht in der Dienststelle, sprich ihre Vertretung erledigt die Amtsgeschäfte. Aus dieser Sachlage heraus argumentierte die Stellvertretung gegenüber dem Wahlvorstand, dass sie ja eh Zugriff auf die Daten aller Wahlberechtigte hat und der Wahlvorstand ihr dann ja auch gleich das Wählerverzeichnis als excel-Datei schicken soll. Was der Wahlvostand dann auch gemacht hat.
Jetzt die Frage...durfte der Wahlvorstand das? Und die Folgefrage, darf jemand der aktuell im Amt ist, diesen Daten-Vorteil nutzen gegenüber komplett neuen Bewerber:innen?
Vielen lieben Dank für eventuelle Rückmeldungen!
Jürgen