Wahl der SBV bei weniger als 5 Wahlberechtigten
Verfasst: Freitag 23. September 2022, 09:10
Hallo,
im Zuge der anstehenden SBV-Wahl hat sich herausgestellt, dass durch Abstufung des GdB eines Kollegen auf GdB30 ohne Gleichstellung die Anzahl der Wahlberechtigten unter 5 gefallen ist, so dass aus Sicht der aktuellen Rechtssprechung nach meinem Verständnis die SBV-Amtszeit somit endet (31.08.2021, Aktenzeichen 4 TaBV 19/21 LAG Köln, Pressemitteilung vom 02.11.2021). Somit wäre entsprechend auch die Neuwahl einer SBV hinfällig.
Nun habe ich aber auf einer Internetseite gelesen, dass der Arbeitgeber laut Gesetz ja 5% seiner Arbeitnehmer mit (schwer-)behinderten Mitarbeitern besetzen muss, und daher ab einer Betriebsgröße von 100 Mitarbeitern eine SBV gewählt werden muss. Ist das richtig?
Grundsätzlich ist der Betriebsrat daran interessiert, auch unterhalb des Schwellwerts weiterhin eine SBV im Unternehmen zu haben.
Vielen Dank schon einmal!
im Zuge der anstehenden SBV-Wahl hat sich herausgestellt, dass durch Abstufung des GdB eines Kollegen auf GdB30 ohne Gleichstellung die Anzahl der Wahlberechtigten unter 5 gefallen ist, so dass aus Sicht der aktuellen Rechtssprechung nach meinem Verständnis die SBV-Amtszeit somit endet (31.08.2021, Aktenzeichen 4 TaBV 19/21 LAG Köln, Pressemitteilung vom 02.11.2021). Somit wäre entsprechend auch die Neuwahl einer SBV hinfällig.
Nun habe ich aber auf einer Internetseite gelesen, dass der Arbeitgeber laut Gesetz ja 5% seiner Arbeitnehmer mit (schwer-)behinderten Mitarbeitern besetzen muss, und daher ab einer Betriebsgröße von 100 Mitarbeitern eine SBV gewählt werden muss. Ist das richtig?
Grundsätzlich ist der Betriebsrat daran interessiert, auch unterhalb des Schwellwerts weiterhin eine SBV im Unternehmen zu haben.
Vielen Dank schon einmal!