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Wo dürfen denn die Auszubildenden Wählen?

Verfasst: Mittwoch 21. September 2022, 18:48
von amethyst_swordtail
Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Wahlberechtigte Auszubildende:

Bei mir ist eine zentrale Ausbildungsabteilung, die die Auszubildenden (mit verschiedenen Ausbildungsschwerpunkten) zentral betreut. Natürlich findet die Praxisausbildung vor Ort in den einzelnen Referaten/Bereichen statt. Ist dann die Stammdienststelle immer das Referat, indem gerade der Azubi eingesetzt ist? Danke für die Rückmeldung schon mal.

Viele Grüße

Wo dürfen denn die Auszubildenden wählen?

Verfasst: Donnerstag 22. September 2022, 20:40
von jada.wasi
Die BIH vertritt wohl nachfolgende Ansicht in BIH-
Wahlbroschüre SBV 2022 auf Seite 39, am Ende:

Besonderheiten im öffentlichen Dienst
„Beamte im Vorbereitungsdienst und Beschäftigte in entsprechender Berufsausbildung sind bei ihrer Stammbehörde wahlberechtigt (§ 13 Abs. 3 BPersVG).“

Diese Norm gibts aber gar nicht (mehr). Gemeint wohl § 14 Abs. 3 BPersVG neue Fassung. Gruß Jada Wasi