Seite 1 von 1

Wahl der Stv

Verfasst: Dienstag 20. September 2022, 13:37
von Sibylle
Hallo an alle und Frage zur aktuellen Wahl SBV und deren Stv

kann man für die Wahl der Stv (bei uns wurde bestimmt 2 sind zu wählen) vorher sagen ich stelle mich nur als 1. Stv. oder nur als 2. Stv. zur Verfügung oder gibt es hier nur das Verfahren der Bestimmung durch die Anzahl der Wählerstimmen?

Und zweitens gibt es inzwischen eine Aktualisierung zu § 28 bezüglich der Wahl in digitaler Form?

Re: Wahl der Stv

Verfasst: Dienstag 20. September 2022, 14:07
von Ulrich.Römer
Hallo Sibylle,
die Reihenfolge der Stellvertreter wird durch die Stimmenanzahl bestimmt. Somit entscheiden nicht die Kandidaten sondern die Wahlberechtigten über die Reihenfolge.

Re: Wahl der Stellvertretung

Verfasst: Dienstag 20. September 2022, 14:40
von magdalena.mayer
Sibylle hat geschrieben: Dienstag 20. September 2022, 13:37 Kann man für die Wahl der Stv (bei uns wurde bestimmt 2 sind zu wählen) vorher sagen, ich stelle mich nur als 1. Stv. oder nur als 2. Stv. zur Verfügung?
Hallo,

hier wird diese Stellvertretung in einem gemeinsamen Wahlgang gewählt gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 und § 20 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 SchwbVWO, um so die Wahlverfahren zu vereinfachen und zu verschlanken: „mehrere stellvertretende Mitglieder werden in einem gemeinsamen Wahlgang gewählt.“

Sibylle hat geschrieben:Gibt es inzwischen eine Aktualisierung zu § 28 bezüglich der Wahl in digitaler Form?
Siehe hierzu ausführlich, z. B. im Forum und FAQ sowie Formulare und hier zu dem neuen § 20 Absatz 5 SGB IX. Inhaltlich gibt‘s keinen Unterschied zum § 28 SchwbVWO a.F. für die Praxis nach dem Wortlaut der Verordnung (mit Ausnahme für SBV-Stufenvertretung, weil der § 22 Abs. 3 SchwbVWO ganz pauschal verweist auf § 20 SchwbVWO entsprechend). Also kann folglich auch die umfangreiche Kommentierung im LPK-SGB IX zu § 28 SchwbVWO a.F. problemlos herangezogen und entspr. verwertet werden.

Wahl der Stv (bei uns wurde bestimmt 2 sind zu wählen)
Digitale Wahlversammlung gibts nur beim vereinfachten Wahlverfahren – nicht aber bei förmlicher SBV-Wahl mit Wahlvorstand wie hier!