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Feststellungsbescheid da, wahlberechtigt?

Verfasst: Freitag 16. September 2022, 08:24
von Lawarna
Hallo Zusammen,

ich habe in meinem Betrieb mehrere Mitarbeiter die einen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung gestellt haben.
Sollte ein Mitarbeiter mit einem "frischen" Feststellungsbescheid mit einem GdB ab 50 zur Wahlversammlung kommen, aber noch keinen SB-Ausweis erhalten haben, ist dieser wahlberechtigt? Bin gerade etwas irritiert, überall steht: als Nachweis der Eigenschaft gilt der SB-Ausweis.

Lieben Gruß
Lawarna

Re: Feststellungsbescheid da, wahlberechtigt?

Verfasst: Freitag 16. September 2022, 09:07
von albarracin
Hallo,

auch die Vorlage des Feststellungsbescheides führt zur Wahlberechtigung (Düwell in LPK-SGB IX, § 177 Rn 13).

Re: Feststellungsbescheid da, wahlberechtigt?

Verfasst: Freitag 16. September 2022, 09:59
von CVedder
Hallo Lawarna,

ja es stimmt, dass der SB Ausweis als Nachweis in vielen Schriften angeführt wird. Das hat aber auch damit zu tun, dass in den allermeisten Fällen niemand seinen Feststellungsbescheid vom Versorgungsamt mit sich führt. Außerdem beinhaltet dieser ja auch die Informationen über die Art der Behinderung. Wie Wolfgang bereits ausführte, gilt der Feststellungsbescheid selbstverständlich als Nachweis.

Viele Grüße
Christian Vedder