Feststellungsbescheid da, wahlberechtigt?
Verfasst: Freitag 16. September 2022, 08:24
Hallo Zusammen,
ich habe in meinem Betrieb mehrere Mitarbeiter die einen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung gestellt haben.
Sollte ein Mitarbeiter mit einem "frischen" Feststellungsbescheid mit einem GdB ab 50 zur Wahlversammlung kommen, aber noch keinen SB-Ausweis erhalten haben, ist dieser wahlberechtigt? Bin gerade etwas irritiert, überall steht: als Nachweis der Eigenschaft gilt der SB-Ausweis.
Lieben Gruß
Lawarna
ich habe in meinem Betrieb mehrere Mitarbeiter die einen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung gestellt haben.
Sollte ein Mitarbeiter mit einem "frischen" Feststellungsbescheid mit einem GdB ab 50 zur Wahlversammlung kommen, aber noch keinen SB-Ausweis erhalten haben, ist dieser wahlberechtigt? Bin gerade etwas irritiert, überall steht: als Nachweis der Eigenschaft gilt der SB-Ausweis.
Lieben Gruß
Lawarna