Feststellungsbescheid da, wahlberechtigt?

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Lawarna

Feststellungsbescheid da, wahlberechtigt?

Beitrag von Lawarna »

Hallo Zusammen,

ich habe in meinem Betrieb mehrere Mitarbeiter die einen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung gestellt haben.
Sollte ein Mitarbeiter mit einem "frischen" Feststellungsbescheid mit einem GdB ab 50 zur Wahlversammlung kommen, aber noch keinen SB-Ausweis erhalten haben, ist dieser wahlberechtigt? Bin gerade etwas irritiert, überall steht: als Nachweis der Eigenschaft gilt der SB-Ausweis.

Lieben Gruß
Lawarna
albarracin
Beiträge: 176
Registriert: Freitag 21. Januar 2022, 08:47

Re: Feststellungsbescheid da, wahlberechtigt?

Beitrag von albarracin »

Hallo,

auch die Vorlage des Feststellungsbescheides führt zur Wahlberechtigung (Düwell in LPK-SGB IX, § 177 Rn 13).
&tschüß
Wolfgang
CVedder
Beiträge: 353
Registriert: Dienstag 2. November 2010, 11:14

Re: Feststellungsbescheid da, wahlberechtigt?

Beitrag von CVedder »

Hallo Lawarna,

ja es stimmt, dass der SB Ausweis als Nachweis in vielen Schriften angeführt wird. Das hat aber auch damit zu tun, dass in den allermeisten Fällen niemand seinen Feststellungsbescheid vom Versorgungsamt mit sich führt. Außerdem beinhaltet dieser ja auch die Informationen über die Art der Behinderung. Wie Wolfgang bereits ausführte, gilt der Feststellungsbescheid selbstverständlich als Nachweis.

Viele Grüße
Christian Vedder
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