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Wahlvorschläge

Verfasst: Mittwoch 14. September 2022, 12:14
von sbv2018
Hallo :)

ich bin in einer Firma die SBV und bereite, wie viele von Ihnen ja auch ;) ,die kommende Wahl vor. Gewählt wird im vereinfachten Wahlverfahren in Präsenz Wahlversammlung, aktuell weniger als 20 Wahlberechtigte.

In der Wahlversammlung können / sollen die Wahlberechtigten ja Vorschläge für Kandidaten machen.

Ein nicht schwerbehinderter Beschäftigter, der dann vorgeschlagen wird, darf ab diesem Zeitpunkt ja ebenfalls an der Wahlversammlung teilnehmen.

Das setzt ja erst einmal voraus, das dieses den Wahlberechtigten auch bekannt ist, denn sonst können diese, mögliche Kandidaten ja nicht im Vorfeld ansprechen, was ja durchaus sinnvoll ist ;) und da wir mehrere Standorte haben, müsste ein potentieller Kandidat, ja auch zum Ort der Wahlversammlung anreisen.

1. Frage: Ich würde diesen Hinweis in die persönliche Einladung an die Wahlberechtigten mit aufnehmen, ferner überlege ich auch "Werbung" in unserem mtl. MA-Magazin für die SBV-Wahl zu machen, dort kann man diesen Hinweis ja auch mit anbringen.
Ist das so in Ordnung? Selbstverständlich erfolgt auch der offzielle Aushang :)

2. Frage: Es erfolgt ein Vorschlag eines Kandidaten in der Wahlversammlung, der nicht vor Ort ist, wird als SBV gewählt und entsprechend schriftlich informiert, nimmt das Amt aber im Nachgang nicht an. Ist es dann eigentlich zulässig, in der Wahlversammlung mit dem Gewählten telefonischen Kontakt aufzunehmen um schon mal vorab zu fragen, ob er die Wahl annimmt?

Ja mir ist bekannt, dass Gewählte trotzdem im Nachgang das Recht haben, innerhalb von 3 Arbeitstagen die Wahl noch abzulehnen.
Dann dürfte der 1. Stellvertreter als SBV direkt nachrücken, Problem bislang bei uns, wir hatten / haben immer nur 1. stellvertretende SBV, dann müsste eine Nachwahl für diese erfolgen.

Vielen Dank schon mal im Vorfeld für die Beantwortung meiner Fragen.

Liebe Grüße :)

Re: Wahlvorschläge

Verfasst: Mittwoch 14. September 2022, 12:39
von albarracin
Hallo,

dieser Automatismus
Ein nicht schwerbehinderter Beschäftigter, der dann vorgeschlagen wird, darf ab diesem Zeitpunkt ja ebenfalls an der Wahlversammlung teilnehmen.
ist nicht richtig. Die Kandidatur begründet kein automatisches Teilnahmerecht. Die Teilnahme eines nicht schwerbehinderten/gleichgestellten Wahlbewerbers muß trotzdem von der Versammlung ausdrücklich per Abstimmung beschlossen werden.
Ist das so in Ordnung? Selbstverständlich erfolgt auch der offzielle Aushang
Der Hinweis auf die Wählbarkeit nicht schwerbehinderter/gleichgestellter Beschäftigter ist zulässig.
Ist es dann eigentlich zulässig, in der Wahlversammlung mit dem Gewählten telefonischen Kontakt aufzunehmen um schon mal vorab zu fragen, ob er die Wahl annimmt?
Was soll daran unzulässig sein, jemanden zu fragen, ob er/sie kandidiert bzw. eine Wahl annimmt?

Re: Wahlvorschläge

Verfasst: Freitag 16. September 2022, 10:22
von CVedder
Hallo,

ich widerspreche der Auffassung, dass die Versammlung erst über die Teilnahme des Kandidaten abstimmen muss. Erkenne keinen Sinn darin, dass ein Kandidat sich nicht präsentieren darf. Natürlich ist es zu vermuten, dass ohne positives Votum der Anwesenden über eine Teilnahme, diese Person möglicherweise nicht gewählt würde, jedoch genügt im Zweifelsfall ja auch nur die einfache Stimmenmehrheit bei Durchführung der Wahl. Die BIH positioniert sich dazu in der ZB Info SBW-Wahl mit Stand 9. März 2022 https://www.bih.de/integrationsaemter/s ... 022/#c4800


Viele Grüße
Christian Vedder