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Anspruch auf Kopie BEM Akte
Verfasst: Montag 12. September 2022, 12:24
von Buschist
Hallo,
der AG will nach meiner erfolgten positiven Wiedereingliederung das BEM schnellstmöglich beenden und die BEM-Akte vernichten
.
Kann ich vor Vernichtung meiner Akte eine vollständige Kopie verlangen?
Wenn ja, wo finde ich eine Rechtsgrundlage oder ähnliches dazu?
VG
Buschist
Re: Anspruch auf Kopie BEM Akte
Verfasst: Montag 12. September 2022, 15:21
von albarracin
Hallo,
das Recht auf Auskunft sowie ggfs. auch auf berichtigung bzw. Löschung besteht aufgrund Art. 15 DSGVO
https://www.dsgvo-portal.de/dsgvo_artikel_15.php
in Verbindung mit § 57 BDSG
https://www.dsgvo-portal.de/bdsg_paragraph_57.php
bzw. § 58 BDSG
https://www.dsgvo-portal.de/bdsg_paragraph_58.php
Zwar gibt es in den §§ 27,28,29,34 BDSG noch Ausnahmen, die aber im Regelfall nicht BEM-relevant sind.
Wird eine Einsichtnahme bzw. Auskunft verweigert, ist dies ggü. dem Betroffenen detailliert zu begründen.
Das "Urheberrecht" - gerne zB von Ärzten und Kliniken bezüglich ihrer Berichte/Befunde/Gutachten herangezogen, darf Auskunftsrechte gem. Art. 15 DSGVO nicht "aushebeln"
Anspruch auf Kopie der BEM-Akte?
Verfasst: Mittwoch 22. März 2023, 16:30
von annette.rosenberg
Buschist hat geschrieben: ↑Montag 12. September 2022, 12:24
Kann ich vor Vernichtung meiner BEM-Akte vollständige Kopien verlangen?
Ja – alle Kopien oder alle »Originale«. Letzteres wird für BEM-Vereinbarungen in Literatur/Studien empfohlen. So spart sich der Arbeitgeber die qualifizierte Vernichtung.