Hallo,
sind "ausgesteuerte" Personen (erhalten keine Erwerbsminderungsrente sondern beziehen Gelder von der Agentur für Arbeit) Wahlberechtigt und gelten noch als Beschäftigte?
Laut Aussage unser Personalabt. sind die Personen nicht Wahlberechtigt (Wählerliste).
Wie muss ich als SBV die Personen von der Wahl informieren, wenn diese wahlberechtigt sind?
Danke im voraus.
Wahlberechtigt bei Aussteuerung?
Re: Wahlberechtigt bei Aussteuerung?
Hallo,Laut Aussage unser Personalabt. sind die Personen nicht Wahlberechtigt (Wählerliste).
da irrt die Personalabteilung, weil weiterhin ruhendes Beschäftigungsverhältnis mit Arbeitsvertrag. Über diese Wahlberechtigung entscheidet final letztlich alleine der Wahlvorstand.
Das Personalvertretungsrecht findet darauf beim aktiv. Wahlrecht keine Anwendung. Darauf, ob Krankengeld gezahlt wird bzw. welcher Rehaträger diesen Kranken finanziell absichert, kommts nicht an. Zu Aussteuerung vergleiche auch DVfR-Glossar entsprechend zur StW.
Der Bezug von Arbeitslosengeld-I oder Arbeitslosengeld-II steht diesem Wahlrecht nicht entgegen, sofern das frühere Beschäftigungsverhältnis noch besteht und nicht gekündigt ist: „Kranke (in der Aussteuerung)“. Gruß Jada Wasi
Re: Wahlberechtigt bei Aussteuerung?
Hallo,
siehe dazu in der Wahlbroschüre auf Seite 45. Es besteht passives wie auch aktives Wahlrecht. Hallo,
siehe dazu in der Wahlbroschüre https://www.bih.de/fileadmin/user_uploa ... 022_ua.pdf auf Seite 45. Es besteht passives wie auch aktives Wahlrecht.
Viele Grüße
Christian Vedder
siehe dazu in der Wahlbroschüre auf Seite 45. Es besteht passives wie auch aktives Wahlrecht. Hallo,
siehe dazu in der Wahlbroschüre https://www.bih.de/fileadmin/user_uploa ... 022_ua.pdf auf Seite 45. Es besteht passives wie auch aktives Wahlrecht.
Viele Grüße
Christian Vedder