Ich habe da mal zwei Fragen zur Durchführung des Wahlvorganges.
- Kann ein Nichtbehinderter, der sich zur Wahl stellt, passiv an der Wahlveranstaltung teilnehmen?
- Kann ein Behinderter, der nicht an der Wahlveranstaltung teilnimmt, gewählt werden?
Dank im voraus
Wählbarkeit
Re: Wählbarkeit
Hallo Herr Schmitz,
ich nehme an Sie wählen im vereinfachten Verfahren.
zu Frage 1: Nachdem der Kandidat von einem Wahlberechtigten in der Wahlveranstaltung vorgeschlagen wurde, darf er auch an der Wahlveranstaltung teilnehmen. Nur so können ja die Anwesenden Wahlberechtigten sich ein Bild von ihm machen.
zu Frage 2: Die Anwesenheit ist keine Voraussetzung um gewählt zu werden.
Viele Grüße
Christian Vedder
ich nehme an Sie wählen im vereinfachten Verfahren.
zu Frage 1: Nachdem der Kandidat von einem Wahlberechtigten in der Wahlveranstaltung vorgeschlagen wurde, darf er auch an der Wahlveranstaltung teilnehmen. Nur so können ja die Anwesenden Wahlberechtigten sich ein Bild von ihm machen.
zu Frage 2: Die Anwesenheit ist keine Voraussetzung um gewählt zu werden.
Viele Grüße
Christian Vedder