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Formulierung Wahlvorschläge

Verfasst: Donnerstag 8. September 2022, 13:43
von Legue
Hallo zusammen,
anbei Formulierung in der Wahlmitteilung des Wahlvorstandes :

Wenn Sie sich als Kandidat/in aufstellen lassen, senden Sie bitte ein
entsprechendes Schreiben an die Personalabteilung.
Der/Die Kandidat/in mit den meisten Stimmen wird die Vertrauensperson
(Schwerbehindertenvertretung ) unserer schwerbehinderten Mitarbeiter/innen.
Stellvertreter/in wird automatisch der/die Kandidat/in mit der zweithöchsten Stimmzahl.

Ist dies Art der Wahl zulässig ? Muss nicht der Vorsitzende und der Stellvertreter einzeln gewählt werden ?

Desinformation: „Wahlmitteilung“ nichtig!

Verfasst: Donnerstag 8. September 2022, 14:04
von jada.wasi
anbei Formulierung in der Wahlmitteilung des Wahlvorstandes
Gemeint wohl förmliches „Wahlausschreiben“?
Oder eigenes Wahlverfahren nach Gutdünken?
Dieses wirre »Konstrukt« erscheint klar nichtig!
Überhaupt ist das Handlung – die es nicht gibt.
Hier ist m. E. ein Eilantrag beim ArbG geboten.

Wenn Sie sich als Kandidat/in aufstellen lassen, senden Sie bitte ein entsprechendes Schreiben an die Personalabteilung ….. Ist diese Art der Wahl zulässig?
Nein!! Reine Desinformation = angreifbar!!
Das ist alles nur wirr an Wahlordnung vorbei.
Die Mitteilung ist 100 % wahlrechtlicher Müll.
Hier gibt es zum Wahlverfahren Lehrvideos.
Hier alle BIH-Formulare zur förmlichen Wahl

Zu Wahlvorschlägen, die aber nicht an Personalabteilung zu richten sind, sondern beim Wahlvorstand einzureichen sind (jeweils mit Zustimmung der Bewerber) nach Maßgabe der SchwbVWO, siehe BIH-Formulare.

Muss nicht der Vorsitzende und der Stellvertreter einzeln gewählt werden?
Richtig! Vgl. die Nr. 5 BIH-Muster Wahlausschreiben wie folgt: „Vertrauensperson und stellvertretende Mitglieder werden in zwei getrennten Wahlgängen gewählt.“
Einen „Vorsitzenden“ gibt es jedoch nicht. Gemeint wohl Vertrauensperson, oder? Von diesem „Wahlvorstand“ ist offensichtlich niemand geschult – oder? BIH-Broschüre online mit Formularen, Stand: 05.2022, gibts hier. Zwei Wahlgänge bedeutet bspw. auch, dass jeder für beide Wahlgänge kandidieren darf und nicht nur für einen so wie_hier, § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 und Nr. 8 SchwbVWO
Gruß Jada Wasi