Unmittelbare Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung?
Verfasst: Montag 23. Dezember 2013, 11:35
Hallo zusammen,
der Arbeitgeber informiert nur den Betriebsrat in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen, nicht aber unmittelbar die SBV. Er meint, dass es keinen Bedarf gebe, die SBV direkt zu informieren. Die SBV habe ja ein Teilnahmerecht an den Sitzungen des Betriebsrats und erfahre dort alles.
Muss der Arbeitgeber die SBV unmittelbar informieren oder darf er die SBV einfach auf den Betriebsrat verweisen?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
der Arbeitgeber informiert nur den Betriebsrat in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen, nicht aber unmittelbar die SBV. Er meint, dass es keinen Bedarf gebe, die SBV direkt zu informieren. Die SBV habe ja ein Teilnahmerecht an den Sitzungen des Betriebsrats und erfahre dort alles.
Muss der Arbeitgeber die SBV unmittelbar informieren oder darf er die SBV einfach auf den Betriebsrat verweisen?
Vielen Dank für Ihre Antwort!