Beantragung Nichtigkeit
Verfasst: Dienstag 30. August 2022, 15:15
Zwei Kollegen und ich haben die Wahl zur SBV und den Stellvertretern 2018 erfolgreich angefochten.
Das Beschwerdeverfahren beim LAG hat sich damit erledigt, da die damalige VP die Beschwerde zurückgenommen hat und somit wurde die Unwirksamkeit der Wahl der SBV und ihrer Vertreter Ende Juni 2022 rechtskräftig.
Nunmehr wurde nach meiner Kenntnis durch die damlige VP Mitte Juli der neue Wahlvorstand bestellt. Nach diversem Schriftverkehr wurde bekannt, dass der Wahlvorstand keinerlei Kenntnis von der Unwirksamkeit der SBV Wahl hatte und auch nicht, dass seit Ende Juni 2022 an der Dienststelle keine SBV mehr vorhanden ist.
Auch den schwerbehinderten Beschäftigten wurde weder durch die damalige VP noch die Dienststellenleitung mitgeteilt, dass die Wahl erfolgreich angefochten wurde.
Trotzdem hat er aus Unwissenheit die Wahl außerhalb des Regelzeitraumes eingeleitet, da er "unverzüglich" nach seiner Bestellung die Wahl einleiten müsse. Der Wahlvorstand hat als Rechtfertigung für die unverzügliche Einleitung der Wahl lt. BGH zwei Wochen angenommen....
Der Termin für die schriftliche Stimmabgabe ist am 15.09.2022. Nach Mitteilung des Wahlvorstandes habe dieser nur ca. 7 Wochen Zeit für die Durchführung der Wahl. Somit kann von einer Bestellung des Wahlvorstandes nach der Rücknahme der Beschwerde durch die damalige VP ausgegangen werden. Somit war er m.E. nicht mehr befugt den Wahlvorstand zu bestellen.
Der von einer unberechtigten Person (ehem. VP) bestellte Wahlvorstand ist nicht gewillt, mitzuteilen, von wem, wann und warum er bestellt wurde. Dies ging nur aus dem Antwortschreiben des Wahlvorstandes hervor.
Nun meine Frage? Ist die Wahl jetzt schon nichtig? Wann beantrage ich die Nichtigkeit beim Arbeitsgericht? Nach der Wahl oder gleich?
Das Beschwerdeverfahren beim LAG hat sich damit erledigt, da die damalige VP die Beschwerde zurückgenommen hat und somit wurde die Unwirksamkeit der Wahl der SBV und ihrer Vertreter Ende Juni 2022 rechtskräftig.
Nunmehr wurde nach meiner Kenntnis durch die damlige VP Mitte Juli der neue Wahlvorstand bestellt. Nach diversem Schriftverkehr wurde bekannt, dass der Wahlvorstand keinerlei Kenntnis von der Unwirksamkeit der SBV Wahl hatte und auch nicht, dass seit Ende Juni 2022 an der Dienststelle keine SBV mehr vorhanden ist.
Auch den schwerbehinderten Beschäftigten wurde weder durch die damalige VP noch die Dienststellenleitung mitgeteilt, dass die Wahl erfolgreich angefochten wurde.
Trotzdem hat er aus Unwissenheit die Wahl außerhalb des Regelzeitraumes eingeleitet, da er "unverzüglich" nach seiner Bestellung die Wahl einleiten müsse. Der Wahlvorstand hat als Rechtfertigung für die unverzügliche Einleitung der Wahl lt. BGH zwei Wochen angenommen....
Der Termin für die schriftliche Stimmabgabe ist am 15.09.2022. Nach Mitteilung des Wahlvorstandes habe dieser nur ca. 7 Wochen Zeit für die Durchführung der Wahl. Somit kann von einer Bestellung des Wahlvorstandes nach der Rücknahme der Beschwerde durch die damalige VP ausgegangen werden. Somit war er m.E. nicht mehr befugt den Wahlvorstand zu bestellen.
Der von einer unberechtigten Person (ehem. VP) bestellte Wahlvorstand ist nicht gewillt, mitzuteilen, von wem, wann und warum er bestellt wurde. Dies ging nur aus dem Antwortschreiben des Wahlvorstandes hervor.
Nun meine Frage? Ist die Wahl jetzt schon nichtig? Wann beantrage ich die Nichtigkeit beim Arbeitsgericht? Nach der Wahl oder gleich?