Hallo, ich muss mich auch wieder einmal wg. einer Frage melden.
Muss eine erfolgreiche Wahlanfechtung und somit das nicht mehr Vorhandensein einer SBV bei einer großen Dienststelle im öffentlichen Dienst dem Integrationsamt mitgeteilt werden?
Gibt es eine gesetzliche Regelung hierzu?
Vielen Dank.