ich habe eine Frage zu folgender Konstellation:
In unserer Dienststelle (öffentlicher Dienst) mit bisher drei Schwerbehinderten (davon zwei dauerkrank) gibt es bisher keine örtliche SBV.
Die Aufgaben der SBV werden bisher von der Bezirks-SBV zur Zufriedenheit der Betroffenen wahrgenommen.
Zum 01.09.2022 beginnen drei Schwerbehinderte eine zweijährige Ausbildung bei unserer Dienststelle. Die fachtheoretische Ausbildung (insgesamt rund 12 Monate) findet in drei Blöcken an einer Schule ausserhalb der Dienststelle statt. Der erste Ausbildungsblock erstreckt sich von Mitte September bis Anfang Dezember. Die drei Anwärter werden also im Zeitraum, in dem die SBV-Wahl stattfinden soll (Oktober-November) nicht in der Dienststelle anwesend sein.
Gemäß § 177 Abs. 1 SGB IX werden in Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, eine Vertrauensperson und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied gewählt.
Im Vorfeld der ggf anstehenden SBV-Wahl hat der eine (nicht dauerkranke) Schwerbehinderte erklärt, dass er für eine Wahl nicht kandidieren werde. Auch die beiden dauerkranken Schwerbehinderten haben kein Interesse an einer Kandidatur.
Auch von den Nicht-Schwerbehinderten hat keiner Interesse bekundet.
Ist das Wort "werden" in §177 Abs. 1 SGB IX wie ein "sind" auszulegen?
Besteht also eine Verpflichtung, im Zeitraum vom 01. Oktober – 30. November eine regelmäßige SBV-Wahl im vereinfachten Wahlverfahren durchzuführen und dabei eine Wahlversammlung durchzuführen (zu der u.a. der Personalrat einladen kann).
Es ist davon auszugehen, dass sich (auch) in der Wahlversammlung kein Kandidat findet und die Wahl damit erfolglos ist.
Danach würden die Aufgaben der SBV wie bisher von der Bezirks-SBV übernommen werden.
Oder kann das Ende der Ausbildung der Anwärter abgewartet werden, um zu sehen, ob diese an der Dienststelle verbleiben, um dann ggf. die Wahl nachzuholen.
Verpflichtung zur SBV-Wahl? - auch ohne Kandidaten
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Re: Verpflichtung zur SBV-Wahl? - auch ohne Kandidaten
Hallo,
als was fragst Du an?
Bist Du die Bezirks-SBV oder interessierter Wähler?
als was fragst Du an?
Bist Du die Bezirks-SBV oder interessierter Wähler?
&tschüß
Wolfgang
Wolfgang