Guten Morgen,
Wenn ein Bauvorhaben ohne die SBV zu Beteiligung genehmigt wird.
Welche Rechtlichen Möglichkeiten hat die SBV im nachherein noch.
Danke für eure Antworten.
Beteiligungen SBV bei Neubauten
-
- Beiträge: 288
- Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41
Re: Beteiligungen SBV bei Neubauten
Hallo,
für Bauvorhaben des Arbeitgebers gibt es keinen "Genehmigungsvorbehalt" für die SBV, allenfalls könnte es mMn ein Fall des § 178 Abs. 2 SGB IX sein ("Entscheidung..."), es sei denn in der Inklusionsvereinbarung des Betriebes/der Dienststelle ist etwas abweichendes geregelt. Der Arbeitgeber muss aber dann damit rechnen, dass schwerbehinderte/gleichgestellte behinderte Menschen ihre Ansprüche insbesondere nach § 164 Abs. 4 S. 1 Nr. 4, Nr. 5 SGB IX individualarbeitsrechtlich geltend machen. Maßgebend ist dann, was nach S. 2 dem Arbeitgeber auch unter Ausschöpfung von Leistungen der Reha-Träger und des Integrationsamtes noch zumutbar ist.
Unabhängig davon gibt es die Stellungnahme durch den Beauftragten für Menschen mit Behinderung des jeweiligen Landkreises oder kreisfreier Stadt nach § 4 BauGB.
VG aus dem Integrationsamt
für Bauvorhaben des Arbeitgebers gibt es keinen "Genehmigungsvorbehalt" für die SBV, allenfalls könnte es mMn ein Fall des § 178 Abs. 2 SGB IX sein ("Entscheidung..."), es sei denn in der Inklusionsvereinbarung des Betriebes/der Dienststelle ist etwas abweichendes geregelt. Der Arbeitgeber muss aber dann damit rechnen, dass schwerbehinderte/gleichgestellte behinderte Menschen ihre Ansprüche insbesondere nach § 164 Abs. 4 S. 1 Nr. 4, Nr. 5 SGB IX individualarbeitsrechtlich geltend machen. Maßgebend ist dann, was nach S. 2 dem Arbeitgeber auch unter Ausschöpfung von Leistungen der Reha-Träger und des Integrationsamtes noch zumutbar ist.
Unabhängig davon gibt es die Stellungnahme durch den Beauftragten für Menschen mit Behinderung des jeweiligen Landkreises oder kreisfreier Stadt nach § 4 BauGB.
VG aus dem Integrationsamt