Hallo,
unser Unternehmen hat einen Gesamtbetriebsrat und somit kann auch eine Gesamtschwerbehindertenvertretung gebildet werden.
Aber es existiert nur in einem der Standorte eine gewählte SBV.
In dem anderen Standort liegt die Anzahl der Schwerbehinderten unter 5.
Deswegen ist automatisch die SBV des einen Standorts die Gesamtschwerbehindertenvertretung beider weit auseinanderliegender Standorte.
Was passiert mit dem Amt der Gesamtschwerbehindertenvertretung wenn die Anzahl der Schwerbehinderten des anderen Standortes sich auf 5 oder mehr erhöht und eine Schwerbehindertenvertretung gewählt wurde ?
Bleibt sie bis zur nächsten regulären Wahl im Amt ?
Oder erlischt das GSBV Amt und es muss von den beiden SBVs eine Wahl durchgeführt werden ?
Gesamtschwerbehindertenvertretung - Anzahl unter 5
Re: Gesamtschwerbehindertenvertretung - Anzahl unter 5
Hallo Pille,Bleibt sie bis zur nächsten regulären Wahl im Amt?
nein! Ihre Rechte und Pflichten nach § 180 Abs. 1 Satz 2 SGB IX erlöschen augenblicklich kraft Gesetzes. Dann ist sogleich nach § 22 Abs. 2 SchwbVWO zu verfahren - und einvernehmlich zu bestimmen oder zu losen, sobald zwei örtliche Schwerbehindertenvertretungen im Unternehmen im_Amt. Gruß Jada Wasi