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Personalleiter = Inklusionsbeauftragter / Wahlberechtigung
Verfasst: Dienstag 12. Juli 2022, 10:05
von pille
Hallo,
ich bin Schwerbehindertenvertrauensperson bei einem privatwirtschaftlichen Betrieb.
Unser Personalleiter ist gleichzeitig der Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers.
Laut der tabellarischen Aufstellung im ZB-Spezial zur Wahl ist der Inklusionsbeauftragte wahlberechtigt und kann gewählt werden
wenn er selbst schwerbehindert oder gleichgestellt ist.
Besteht hier nicht ein grundsätzlicher Interessenskonflikt der ihn aufgrund seiner persönlichen Rechtsstellung ausschließt ?
Re: Personalleiter = Inklusionsbeauftragter / Wahlberechtigung
Verfasst: Dienstag 12. Juli 2022, 14:40
von FrankGreim
Sofern er/sie schwerbehindert ist spricht dem nichts entgegen.
Personalleiter = Inklusionsbeauftragter / Wahlberechtigung
Verfasst: Dienstag 12. Juli 2022, 18:13
von annette.rosenberg
Hallo pille,
die Wählbarkeit hängt hier wohl maßgeblich davon ab, ob Ltd. Angestellter oder nicht i.S.d. BetrVG. Darauf, ob sbM, kommts jedenfalls bei Frage der Wählbarkeit nicht an. Evt. könnte diese
Diskussion mit Maria vom Juni weiterhelfen zu
_gesetzl. BetrVG-Kriterien zur SBV-Wählbarkeit? Damit ist
_das passive Wahlrecht von den Leitenden Angestellten ausgeschlossen - da bei deren Teilnahme an den internen Betriebsratssitzungen mit
Loyalitätskonflikten zu rechnen wäre.
pille hat geschrieben: ↑Dienstag 12. Juli 2022, 10:05
Laut der tabellarischen Aufstellung im ZB-Spezial zur Wahl ist der Inklusionsbeauftragte wahlberechtigt und
kann gewählt werden, wenn er selbst schwerbehindert oder gleichgestellt ist.
Das steht m.E aber so nicht in BIH-Entscheidungstabelle drinnen zur Wählbarkeit gemäß § 177 Abs. 3 SGB IX auf Seite 45. Wäre klar falsch und zu pauschal, da es
nie bei
SBV-Wählbarkeit auf eine Schwerbehinderung oder eine Gleichstellung ankommt kraft Gesetzes. Der pauschalen Ansicht von Frank kann daher nicht zugestimmt werden. Gruß Annette
Re: Personalleiter = Inklusionsbeauftragter / Wahlberechtigung
Verfasst: Mittwoch 13. Juli 2022, 08:38
von albarracin
Hallo,
der Vollständigkeit halber sei angemerkt, daß das Amt des Inklusionsbeauftragten gem. § 181 SGB IX zwar nicht das passive Wahlrecht bei der SBV-Wahl ausschließt, allerdings die Literatur überwiegend eine "Unvereinbarkeit" der beiden Ämter sieht.
Daraus folgt, daß sich ein*e Inklusionsbeauftragte*r nach einer erfolgreichen Wahl zur Vertrauensperson bzw. Stellvertretung entscheiden muß, "... welches der Ämter, die in Interessenkollission stehen, er niederlegt" (Düwell in LPK-SGB IX, § 181 Rn 11 mit weiteren Verweisen).
Re: Personalleiter = Inklusionsbeauftragter / Wahlberechtigung
Verfasst: Mittwoch 13. Juli 2022, 10:17
von pille
Danke für eure ausführlichen Antworten.