Wahlberechtigung einer Vertretungskraft
Verfasst: Dienstag 5. Juli 2022, 13:46
Liebe Expertinnen und Experten,
ich habe eine ganz konkrete Frage zu einem Fall bei uns in der Verwaltung, die hier noch nicht explizit thematisiert wurde.
Bei uns ist eine schwerbehinderte Kollegin immer wieder für kurze Zeit als Vertretungskraft tätig, z.B. 2 Wochen als Urlaubsvertretung der festangestellten Kolleginnen (das ist dann natürlich geplant). Sie wird aber auch kurzfristig als Krankheitsvertretung tätig.
Eingestellt wird sie jeweils nur für die Zeiträume der Vertretungen. Für die Zwischenzeit erhält sie kein Entgelt und hat dann auch keinen Vertrag.
Meine Frage:
ist es so, dass die Kollegin, falls sie zufällig am Wahltag als Vertretungskraft eingesetzt wird, wahlberechtigt ist und falls KEINE Arbeit für sie am Tag der Wahl da ist, ist sie nicht wahlberechtigt, weil sie dann nicht beschäftigt ist?
Ich freue mich auf Eure Rückmeldungen - herzlichen Dank!
Claudia Nink
ich habe eine ganz konkrete Frage zu einem Fall bei uns in der Verwaltung, die hier noch nicht explizit thematisiert wurde.
Bei uns ist eine schwerbehinderte Kollegin immer wieder für kurze Zeit als Vertretungskraft tätig, z.B. 2 Wochen als Urlaubsvertretung der festangestellten Kolleginnen (das ist dann natürlich geplant). Sie wird aber auch kurzfristig als Krankheitsvertretung tätig.
Eingestellt wird sie jeweils nur für die Zeiträume der Vertretungen. Für die Zwischenzeit erhält sie kein Entgelt und hat dann auch keinen Vertrag.
Meine Frage:
ist es so, dass die Kollegin, falls sie zufällig am Wahltag als Vertretungskraft eingesetzt wird, wahlberechtigt ist und falls KEINE Arbeit für sie am Tag der Wahl da ist, ist sie nicht wahlberechtigt, weil sie dann nicht beschäftigt ist?
Ich freue mich auf Eure Rückmeldungen - herzlichen Dank!
Claudia Nink