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Inklusionsbeauftragte

Verfasst: Dienstag 5. Juli 2022, 08:48
von silver_bat
Guten Morgen!

nach der Bestellung eines Inklusionsbeauftragten muss dies unverzüglich
dem für den Betrieb zuständigen Integrationsamt und der Bundesagentur für Arbeit mitgeteilt werden.
(§ 163 Abs. 8 SGB IX) (§ 181 Satz 1 SGB IX)

Ich bin schwerbehindert GdB 50 und auf Jobsuche.
Bei einem Integrationsamt versuchte ich in Erfahrung zu bringen, ob für eine bestimmte Firma ein Inklusionsbeauftragter bestellt wurde.
Diese Information wurde mir unter Hinweis auf datenschutzrechtliche Gründe verweigert.

Ist das so richtig?

Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Re: Inklusionsbeauftragte

Verfasst: Mittwoch 6. Juli 2022, 13:02
von albarracin
Hallo,

der Inklusionsbeauftragte hat nahezu ausschließlich eine betriebsinterne Funktion. Deswegen ist es für einen externen Stellenbewerber irrelevant, wer im Einzelfall Inklusionsbeauftragter ist.

Viel wichtiger für ein*n externe*n Stellenberwerber*in, in Erfahrung zu bringen, ob es im Betrieb eine SBV gibt und falls ja, mit dieser SBV im Vorfeld Kontakt aufzunehmen.

Re: Inklusionsbeauftragte

Verfasst: Montag 19. September 2022, 21:46
von Die-Super-VP
Ich verweise mal auf das folgende Urteil hin: https://openjur.de/u/2141613.html

Einen Inklusionsbeauftragten nicht zu bestellen, kann als Indiz der Diskrimierung gewährtet werden.

Re: Inklusionsbeauftragte

Verfasst: Donnerstag 22. September 2022, 13:33
von albarracin
Hallo,
Einen Inklusionsbeauftragten nicht zu bestellen, kann als Indiz der Diskrimierung gewährtet werden.
was aber erst mal mit der Ursprungsfrage nichts zu tun hat, da ein*e Inklusionsbeauftragte*r in einem konkreten Stellenbesetzungsverfahren kraft Amtes nicht beteiligt ist.

Re: Inklusionsbeauftragte

Verfasst: Sonntag 16. Oktober 2022, 15:45
von Die-Super-VP
Hallo,

ja, das ist richtig. Meine Antwort hat erstmal mit der Ausgangsfrage nicht viel zu tun. Es war mehr als Zusatzinfo gedacht.

Aber zurück zur Ausgangsfrage: Wenn jemand nach den Inklusionsbeauftragten fragt, würde ich einfach in der Firma einmal anrufen und mich weiter zum Inklusionsbeauftragten verbinden lassen. Warum so umständlich über die Agentur für Arbeit oder Integrationsamt, wenn es einfacher geht?!

Was den Datenschutz betrifft: ob die Verweigerung der Information über das Vorhandensein eines Inklusionsbeauftragten seitens des Integrationsamtes richtig ist, kann ich leider nicht beantworten.

Gruß Die-Super-VP