Vereinfachtes Wahlverfahren - Ausübung des Wahlrechts durch Stimmabgabe
Verfasst: Dienstag 21. Juni 2022, 20:22
Hallo,
gehe ich richtig von der Annahme, dass die Ausübung des Wahlrechts durch schriftliche Stimmabgabe im vereinfachten Wahlverfahren nur dann möglich ist, wenn im vereinfachten Wahlverfahren die Wahlversammlung der Schwerbehindertenvertretung mittels Video- und Telefonkonferenz erfolgt?
Das heißt, ohne Video- und Telefonkonferenz kann keine schriftliche Stimmabgabe nach § § 11 SchwbVWO im vereinfachten Wahlverfahren erfolgen?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
Gruß Die-Super-VP
gehe ich richtig von der Annahme, dass die Ausübung des Wahlrechts durch schriftliche Stimmabgabe im vereinfachten Wahlverfahren nur dann möglich ist, wenn im vereinfachten Wahlverfahren die Wahlversammlung der Schwerbehindertenvertretung mittels Video- und Telefonkonferenz erfolgt?
Das heißt, ohne Video- und Telefonkonferenz kann keine schriftliche Stimmabgabe nach § § 11 SchwbVWO im vereinfachten Wahlverfahren erfolgen?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
Gruß Die-Super-VP