wer darf sich zur Wahl stellen bzw. wer nicht
Verfasst: Dienstag 21. Juni 2022, 10:36
Guten Tag,
ich hoffe ich stelle hier nicht eine Frage, die schon zigfach beantwortet wurde, aber bisher habe ich leider keine Antwort in den Threads gefunden und auch von unserem BR bzw. der Personalabteilung unterschiedliche Rückmeldungen erhalten.
Bei uns im Betrieb findet diese Woche die erste SBV Wahl im vereinfachten Verfahren statt.
Es haben sich 2 Personen gemeldet, die das Amt gerne übernehmen wollen würden.
Situation ist folgende:
Beide sind schwerbehindert, beide mehr als 6 Monate dauerhaft und fest im Unternehmen.
Eine der beiden Personen ist jedoch eine Führungskraft, direkt unter der Geschäftsleitung angesiedelt, Kopf einer eigenen Abteilung und verfügt über Budgetverantwortung und entscheidet über Einstellungen/Entlassungen in der Abteilung selbst/frei. In meinen Augen ganz klar eine leitender Angestellten Position und somit ein Interessenkonflikt.
Darf sich diese Person zur Wahl stellen bzw. darf ich sie zur Kandidatur zulassen?
Ich habe im Betrieb schon alle Antworten zwischen klar ja, klar nein und "wenn die Person nicht schwerbehindert wäre nein aber da GdB 50+ kein Problem" gehört.
Ich freue mich sehr über Antworten, damit unsere Wahl rechtssicher und gültig ablaufen kann.
Vielen Dank vorab
ich hoffe ich stelle hier nicht eine Frage, die schon zigfach beantwortet wurde, aber bisher habe ich leider keine Antwort in den Threads gefunden und auch von unserem BR bzw. der Personalabteilung unterschiedliche Rückmeldungen erhalten.
Bei uns im Betrieb findet diese Woche die erste SBV Wahl im vereinfachten Verfahren statt.
Es haben sich 2 Personen gemeldet, die das Amt gerne übernehmen wollen würden.
Situation ist folgende:
Beide sind schwerbehindert, beide mehr als 6 Monate dauerhaft und fest im Unternehmen.
Eine der beiden Personen ist jedoch eine Führungskraft, direkt unter der Geschäftsleitung angesiedelt, Kopf einer eigenen Abteilung und verfügt über Budgetverantwortung und entscheidet über Einstellungen/Entlassungen in der Abteilung selbst/frei. In meinen Augen ganz klar eine leitender Angestellten Position und somit ein Interessenkonflikt.
Darf sich diese Person zur Wahl stellen bzw. darf ich sie zur Kandidatur zulassen?
Ich habe im Betrieb schon alle Antworten zwischen klar ja, klar nein und "wenn die Person nicht schwerbehindert wäre nein aber da GdB 50+ kein Problem" gehört.
Ich freue mich sehr über Antworten, damit unsere Wahl rechtssicher und gültig ablaufen kann.
Vielen Dank vorab