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Bestellung oder Wahl des Wahlvorstands?

Verfasst: Freitag 17. Juni 2022, 19:08
von Heidi Stuffer
ZB Spezial SBV-Wahl hat geschrieben:Versäumt die SBV die Acht-Wochen-Frist zur Bestellung eines Wahlvorstands, darf sie den Wahlvorstand nicht mehr bestellen (Seite 12)
Liebe BIH-Autoren,

diese Auslegung in der BIH-Wahlbroschüre 2022 (Seite 12) ist abzulehnen u.a. nach Prof. Dr. Kohte. Es wird daher um Überprüfung und evtl. Änderung gebeten. Dankeschön!

Beste Grüße
Heidi Stuffer

BIH: Bestellung oder Wahl des Wahlvorstands?

Verfasst: Montag 20. Juni 2022, 14:00
von jada.wasi
Hallo zusammen,

ablehnend mit fundierten Gründen z.B. auch Dr. Sachadae, LPK-SGB IX, 6. Aufl. 2022, § 1 SchwbVWO, Rn. 22/24 und Rn. 31/32 sowie Dr. Karpf, wonach die SBV bis zum Ablauf der Amtszeit selbstverständlich voll handlungsfähig ist und bis dahin z.B. auch nachbestellen darf - entgegen der BIH-Auslegung in Wahlbroschüre (Seite 12). Gruß Jada Wasi