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Homeoffice Schwerbehinderter

Verfasst: Dienstag 31. Mai 2022, 20:21
von HTutti
Hallo,

in unserem Unternehmen gibt es eine BV über 3 Tage Homeoffice mit einer Klausel das auch mehr möglich sind wenn es dem AG genehm ist.

Jetzt habe ich als SBV einen schwerbehinderten Mitarbeiter der zu Corona 2 Jahre durchgängig im Homeoffice war und jetzt als leidendsgerechter Arbeitsplatz weiter 5 Tage machen möchte. Der Arbeitnehmer hat 2 Atteste vom Betriebsarzt und Hausarzt, die ihm attestieren der er die machen müsste um nicht langzeitkrank zu werden.

Dem AG interessiert es nicht und sagt es ist nicht krank genug und würde maximal 4 Tage geben was er aber nicht nicht schriftlich bestätigt hat.

Gibt es hier noch eine Möglichkeit für mich den Mitarbeiter zu helfen?

Gruß Tutti

Re: Homeoffice Schwerbehinderter

Verfasst: Mittwoch 1. Juni 2022, 09:26
von albarracin
Hallo,

wenn auch der Betriebsarzt die Notwendigkeit sieht, braucht der AG schon extrem gute Gründe, die Ausweitung des HO abzulehnen, denn hier kommt dann § 164 Abs. 4 SGB IX zum Tragen.

Die SBV sollte vom AG angesichts der "Schwierigkeiten" vom AG die Einleitung eines Präventionsverfahren gem. § 167 Abs. 1 SGB IX verlangen.
Der betroffenen Beschäftigte hat auch durchaus noch die Option, die Umsetzung der ()betriebs-) ärztlichen Empfehlung individualrechtlich vor dem ArbG duchzusetzen.

&tschüß
Wolfgang

Re: Homeoffice Schwerbehinderter

Verfasst: Mittwoch 1. Juni 2022, 18:25
von HTutti
Tja dem Unternehmen interessiert sich für den Attest den Betriebsarztes wenig. Der AG wird auch kein Präventionsverfahren einleiten, hat er noch nicht eins gemacht in meiner Tätigkeit, daher hat das Integrationsamt 1 Kündigung abgelehnt, aber lernen daraus tut er nicht.

Vor Gericht möchte er auch nicht wirklich, da er bis zum Urteil dann befürchtet das er nur nach BV 3 Tage bekommt.

Gruß
Tutti

Re: Homeoffice Schwerbehinderter

Verfasst: Donnerstag 2. Juni 2022, 09:09
von albarracin
Hallo,

in diesem Fall
Der AG wird auch kein Präventionsverfahren einleiten, hat er noch nicht eins gemacht in meiner Tätigkeit, daher hat das Integrationsamt 1 Kündigung abgelehnt, aber lernen daraus tut er nicht.
kann der Beschäftigte auch selbst an das Integrationsamt bzw. den Integrationsfachdienst herantreten.

Und ganz ohne Konfliktbereitschaft
Vor Gericht möchte er auch nicht wirklich, da er bis zum Urteil dann befürchtet das er nur nach BV 3 Tage bekommt.
geht es bei einem solchen AG eben nicht. Das das dann alles nicht erfreulich ist, ist schon klar.
Wenn diese Aussage des AG
würde maximal 4 Tage geben was er aber nicht nicht schriftlich bestätigt hat.
halbwegs glaubhaft zu machen ist, hat der AG auch hier einen schweren Stand