Erwerbsminderungsrente - Arbeitgeberauskunft
Verfasst: Freitag 6. Mai 2022, 11:26
Hallo,
wird sind ein Privatunternehmen
Ein Kollege hat einen Erwerbsminderungsrentenantrag gestellt der noch nicht von der Rentenversicherung entschieden wurde.
Es ist also nicht klar ob er eine volle oder eine teilweise oder aber keine Erwerbsminderungsrente bekommen wird.
Der Kollege ist meines Wissens nach auch nicht verpflichtet den Arbeitgeber vor einer Entscheidung der Rentenversicherung darüber überhaupt in Kenntnis zu setzen dass er einen Antrag gestellt hat. Sein Arbeitsvertrag mit der dort festgelegten Arbeitszeit hat weiterhin Gültigkeit und während einer andauernden AU muss er einer Aufforderung des Arbeitgebers zu einem Gespräch bezogen auf einer Reduzierung seiner Arbeitszeit nicht nachkommen.
Ist das so richtig ?
Und wird dem Arbeitgeber erst nach der Entscheidung das Formular Arbeitgeberauskunft von der Rentenversicherung zugesandt oder erlangt er im laufenden Verfahren Kenntnis von dem Antrags auf Erwerbsminderungsrente?
wird sind ein Privatunternehmen
Ein Kollege hat einen Erwerbsminderungsrentenantrag gestellt der noch nicht von der Rentenversicherung entschieden wurde.
Es ist also nicht klar ob er eine volle oder eine teilweise oder aber keine Erwerbsminderungsrente bekommen wird.
Der Kollege ist meines Wissens nach auch nicht verpflichtet den Arbeitgeber vor einer Entscheidung der Rentenversicherung darüber überhaupt in Kenntnis zu setzen dass er einen Antrag gestellt hat. Sein Arbeitsvertrag mit der dort festgelegten Arbeitszeit hat weiterhin Gültigkeit und während einer andauernden AU muss er einer Aufforderung des Arbeitgebers zu einem Gespräch bezogen auf einer Reduzierung seiner Arbeitszeit nicht nachkommen.
Ist das so richtig ?
Und wird dem Arbeitgeber erst nach der Entscheidung das Formular Arbeitgeberauskunft von der Rentenversicherung zugesandt oder erlangt er im laufenden Verfahren Kenntnis von dem Antrags auf Erwerbsminderungsrente?