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Nachwahl Stellvertretung

Verfasst: Dienstag 3. Mai 2022, 11:34
von Ströbele
Hallo zusammen,

ich wurde am 20. Oktober 2021 zur Vertrauensperson gewählt. Eine Stellvertretung wurde damals nicht gewählt, da sich niemand aufstellen ließ.
Meine Amtszeit dauert bis zum 30.11.2026, da ich bei der diesjährigen regulären Wahl noch kein ganzes Jahr im Amt bin.

Nun möchte ich für die Stellvertretung eine Nachwahl veranlassen, stoße aber bei meinen Recherchen auf widersprüchliche Angaben zur Amtszeit der Stellvertretung. Zum einen heißt es, dass die Amtszeit der Stellvertretung an meine Amtszeit gebunden ist, zum anderen heißt es aber auch, dass das stellvertretende Mitglied in dem auf die Wahl folgenden nächsten (nicht übernächsten) Zeitraum der regelmäßigen Wahlen zu wählen ist.

Was stimmt denn nun? :?

Viele Grüße und danke für eure Antworten
Ruth

Re: Nachwahl Stellvertretung

Verfasst: Dienstag 3. Mai 2022, 12:01
von albarracin
Hallo,

beide Formulierungen sind nicht widersprüchlich, da sie zum selben Ergebnis führen.
Die Koppelung der Amtszeit der Stellvertreter an die Amtszeit der Vertrauensperson schließt ein, daß es auch eine Amtszeitverlängerung für die Stellvertreter gibt, wenn sich die Amtszeit der Vertrauensperson kraft Gesetzes verlängert.

Re: Nachwahl Stellvertretung

Verfasst: Dienstag 3. Mai 2022, 19:59
von jada.wasi
Hallo Ruth,

der § 17 SchwbVWO ist da doch mit seinem Wortlaut sehr präzise und unmissverständlich wie folgt: „für den Rest der Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung“; damit gemeint ist die Amtszeit der VP. Diese Nachwahl gilt immer „nur für den Rest der Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung“ nach Pahlen, Rn. 2, hier also exakt bis zum 30.11.2026.

Warum in der Wahlordnung der Begriff „Vertrauensperson“ an keiner einzigen Stelle vorkommt im Gegensatz zu dem SGB IX und den Wahlformularen ist mir ein Rätsel. Gruß, Jada Wasi

Re: Nachwahl Stellvertretung

Verfasst: Freitag 6. Mai 2022, 07:24
von Ströbele
Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Rückmeldungen :)

Viele Grüße
Ruth