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Einschaltung der SBV im Stellenbesetzungsverfahren

Verfasst: Montag 25. November 2013, 09:10
von Clara
Hallo,
ich hatte heute als SBV eine Diskussion mit der Personalabteilung meines Betriebes. Ich hatte meinen Standpunkt klargemacht, dass die SBV zu beteiligen ist, sobald bekannt ist, dass eine Stelle frei wird, bzw. eine neue Stelle geschaffen wird. Zur Zeit werde ich erst 3 Tage vor der Stellenausschreibung durch eine Abschrift der Stellenausschreibung über die zu besetzende Stelle informiert. Meines Erachtens zu spät. Die Rechtsgrundlage des § 81 SGB IX kenne ich. Welche Beispiele gibt es in der Praxis, wie ein Stellenbesetzungsverfahren zur Zufriedenheit Aller ablaufen kann??

Einschaltung der SBV im Stellenbesetzungsverfahren

Verfasst: Dienstag 26. November 2013, 12:02
von CVedder
Hallo in den Kreis der Forumsnutzer,

bitte stellen Sie Ihre "Guten Beispiele" zur Verfügung.

Freundliche Grüße
Christian Vedder

Einschaltung der SBV im Stellenbesetzungsverfahren

Verfasst: Freitag 13. Dezember 2013, 12:36
von albarracin_01
Hallo,

die Zahl der Tage vor Ausschreibung sagt nix darüber aus, welche Einflußmöglichkeiten die SBV tatsächlich noch hat.
Ist die Bewerbungsfrist ausreichend lang (bei uns idR 4 Wochen), kann die SBV auch noch innerhalb der Bewerbungsfrist tätig werden.

Unabhängig von den einzelnen betrieblichen Abläufen ist es oft wichtiger, daß die SBV über die Personalplanung des AG informiert ist - mindestens im selben Umfang wie der BR - um ggfs. auch eigeninitiativ tätig werden zu können.