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BEM Leistungsbeurteilung

Verfasst: Mittwoch 13. April 2022, 10:32
von pille
Hallo,

ich habe folgende Frage :

Wir sind ein Betrieb der Metallindustrie. Im Bereich der Metallindustrie kommt es durch einen Tarifvertrag zu jährlichen Beurteilungen der
Leistung von Mitarbeitern nach vorgegebenen Kriterien die sich im Entgelt niederschlagen. Diese Beurteilungen fanden im letzten Monat für den Zeitraum der zurückliegenden 12 Monate statt.
Die Kollegin um die es sich handelt hatte einen nicht abgeschlossen Antrag auf Schwerbehinderung laufen der inzwischen mit 30 Prozent beschieden wurde.
Im dem zurückliegenden Jahr war sie bis Oktober langzeiterkrankt und danach wurde ein bis jetzt noch nicht abgeschlossenes BEM Verfahren. gestartet. Im Zuge dessen kommt es zu Arbeitserprobungen mit verschiedenen Aufgabenbereichen. Ihr zukünftiger Arbeitsplatz ist also noch nicht endgültig geklärt.
Bei der Leistungsbeurteilung im letzten Monat wurde ihr Leistungsvermögen niedriger bewertet und das Entgelt abgesenkt.
Meine Meinung hierzu ist, dass es gar nicht möglich ist eine neue Leistungsbeurteilung durchzuführen da aufgrund der Erkrankung und des noch nicht endgültig festgelegten Arbeitsplatzes eine solche Beurteilung jeder Grundlage entbehrt.

Re: BEM Leistungsbeurteilung

Verfasst: Freitag 6. Mai 2022, 11:38
von matthias.günther
Hallo,

aus meiner Sicht stellt es sich so dar, dass eine solche Entgeltminderung nicht erfolgen kann, solange keine betriebsärztliche Feststellung der positiven Leistungsfähigkeit und die Auswertung der im Rahmen der Erprobung auf den anderen Arbeitsplätzen erzielbaren Leistungsfähigkeit im Vergleich zum jeweiligen Anforderungsprofil feststeht.