Kostenübernahme für Seminare

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Ebonie

Kostenübernahme für Seminare

Beitrag von Ebonie »

Hallo zusammen,

ich kämpfe mittlerweile seid Januar um Kostenübernahmen für Seminare für mich und meinen Stellvertreter.
Mein Stellvertreter hat seit Januar erst das Amt inne und die Geschäftsführung ist der Meinung, dass er keine
Seminare benötigt, da ja in diesem Jahr eh Wahlen sind.
Mir möchte man ein Seminar mit dem Thema Sucht verbieten. Ich arbeite in einer Brauerei und bei uns kommt
es immer wieder mal zu solchen Vorfällen. Zwar nicht jährlich, aber immer hin. Ich möchte für den nächsten Fall
gewappnet sein, denn es könnte ja auch einen Schwerbehinderten betreffen.
Ich habe der Geschäftsführung natürlich widersprochen und erklärt, dass ich die Entscheidung treffe zu welchen
Seminaren wir fahren und zu welchen nicht und habe die kompletten Unterlagen (Beschluss, Anmeldung, Kostenübernahme)
erneut zur Integrationsbeauftragten geschickt.

Mein Problem ist jetzt, Das Seminar SBV I für meinen Stellvertreter fängt am Montag an. Bis jetzt habe ich noch keine
unterschriebene Kostenübernahme. Allerdings habe ich ihm gesagt, er fährt auf jeden Fall, da die Firma das Seminar
bezahlen muss, ob er da ist oder nicht.
Ich habe den Betriebsrat sowie die Gewerkschaft natürlich vorab darüber informiert.

Wie seht ihr die ganze Sache, habt ihr noch Tipps was ich noch machen kann?
matthias.günther
Beiträge: 288
Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41

Re: Kostenübernahme für Seminare

Beitrag von matthias.günther »

Hallo,

der Anspruch auf Grundlagenschulung entfällt für den mit einem eigenen Schulungsanspruch ausgestatteten (vgl. § 179 As. 4 S. 3 SGB IX) ersten Stellvertreter nur in den Fällen, in denen absehbar ist, dass (analog zu BR-Mitgliedern, vgl. BAG, Urteil vom 07.05.2008, 7 AZR 90/07) das zu schulende Mitglied bis zum Ablauf der Amtszeit die in der Schulungsveranstaltung vermittelten Kenntnisse nicht mehr einsetzen kann. Anlässlich der Frage, ob das BR-Mitglied (bzw. hier stv. SBV) die vermittelten Kenntnisse noch benötigen wird, ist dem BR (bzw. der SBV) jedoch ein gewisser Beurteilungsspielraum einzuräumen. Gegen Ende der Amtsperiode wird dieser Beurteilungsspielraum regelmäßig eingeschränkter sein als zu deren Beginn.

Zur Erforderlichkeit von Spezialseminaren kommt es auf die konkrete Situation an, ob die SBV dafür einen aktuellen betriebsbezogenen Anlass hat. Dabei reicht es aus, wenn solche SBV-Aufgaben in "absehbarer Zeit" wahrzunehmen sind.

Ausführlich dazu Groeber in "Arbeit und Arbeitsrecht", 3/22, S. 17ff.

Tipp: Da es in Betrieben und Dienststellen immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen SBV und Arbeitgeber hinsichtlich Schulungsanspruch und der damit verbundenen Kosten kommt, kann eine konkrete Regelung in der Inklusionsvereinbarung sinnvoll sein. Das spart beiden Parteien Ärger und Kosten und hilft bei der Vermeidung von ggf. langwierigen Streitigkeiten.
jada.wasi
Beiträge: 420
Registriert: Freitag 30. März 2012, 16:30

Kostenübernahme für Seminare

Beitrag von jada.wasi »

Ebonie hat geschrieben: Donnerstag 31. März 2022, 08:43 Mein Stellvertreter hat seit Januar erst das Amt inne und die Geschäftsführung ist der Meinung, dass er keine Seminare benötigt, da ja in diesem Jahr eh Wahlen sind. Mein Problem ist jetzt. Das Seminar SBV I für meinen Stellvertreter fängt am Montag an. Bis jetzt habe ich noch keine unterschriebene Kostenübernahme.
Hallo, das mag so sein bei einer restlichen Amtszeit von sechs Wochen, mitnichten aber bei über sechs Monaten. Damit kommt mE Arbeitgeber beim ArbG niemals durch!
Die Grundschulung braucht der Stelli schon für Deinen nächsten Urlaub. Oder hast Du etwa schon den ganzen Urlaub für 2022 genommen oder lässt ihn gar verfallen? [/Ende Ironie]

Orientierungssatz des BAG, 7 AZR 90/07
„Der Besuch einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG, auf der Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht, im allgemeinen Arbeitsrecht oder im Bereich der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung vermittelt werden, kann für ein Betriebsratsmitglied nicht erforderlich sein, wenn die Schulung erst kurz vor dem Ende der Amtszeit des Betriebsrats stattfindet und der Betriebsrat zum Zeitpunkt seiner Beschlussfassung absehen kann, dass das zu schulende Mitglied bis zum Ablauf der Amtszeit die auf der Schulungsveranstaltung vermittelten Grundkenntnisse nicht mehr einsetzen kann.“ Siehe dazu auch Anmerkung von Stefan Sommer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin, in ZBVR online 3/2009, Seite 5-6.
Siehe dazu auch ZB 1/2021, Seite 11 Nummer 07

Keine dieser beiden Voraussetzungen für eine Ablehnung liegt vor. Die RSpr. ist sinngemäß anwendbar für die SBV. Vielmehr ist absehbar, dass dem Stellvertreter gesetzliche Verhinderungsvertretungen 2022 zufallen laut § 177 Abs 1 Satz 1 SGB IX nach aller Erfahrung. Das BAG hat die zwei Fehlentscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben und Arbeitgeber zur Zahlung verpflichtet für das Seminar, das sieben Monate vor der nächsten BR-Wahl stattfand. Gruß Jada Wasi
Ebonie

Re: Kostenübernahme für Seminare

Beitrag von Ebonie »

Hallo Ihr Lieben,

vielen lieben Dank für eure Antworten. Wir haben es jetzt so gehalten,
das mein Stellvertreter zum Seminar SBVI gefahren ist, auch ohne
Kostenübernahme.
Wir waren ja beide schon auf dem Seminar die SBV Wahl 2022, auch
ohne Kostenübernahme. Sie Stunden für die Schulungstage hat man uns
bereits abgezogen.
Ich habe mich mit einer Anwältin in Verbindung gesetzt, die es richtig fand,
da diese beiden Seminare wichtige Grundlagenseminare sind. Wir warten
jetzt erst einmal ab wie es weiter geht. Ob die Firma die Seminare jetzt
anstandslos bezahlt zzgl. der Reisekosten (die wir schon so gering wie möglich gehalten
haben).
Wenn nicht, werden wir alles ganz einfach einklagen und ich glaube ganz fest, das wir
in diesen Fällen das Recht auf unserer Seite haben werden. Jetzt heißt es halt abwarten :P
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