Seite 1 von 1

Versetzung eines sbM an einen anderen Dienstort

Verfasst: Freitag 22. November 2013, 09:03
von Clara
Hallo,
ein sbM (Beamter) (Gdb 70 + Merkmal G) soll aufgrund einer Zentralisierungsmaßnahme an einen weiter entfernten Dienstort versetzt werden. Die SBV wurde an dieser Entscheidung nicht beteiligt. Insgesamt sind 8 Mitarbeiter in diesem Bereich eingesetzt, allerdings werden nicht alle 8 an einen Standort zusammengezogen, sondern es soll anscheinend 3 Standorte geben. Der sbM wird im Grunde genommen lediglich mit seinem direkten Vorgesetzten zentralisiert. Der Sinn der Zentralisierung ist nicht klar, da der sbM autark arbeitet und es auch keine Vertretungregelungen gibt. Kann der sbM sich gegen diese Maßnahme wehren und welche Rechtsgrundlagen gibt es dazu?
Als SBV würde ich im Personalrat dafür sorgen, dass dieser Maßnahme nicht zugestimmt wird, da die SBV nicht beteiligt worden ist. Wie würde es dann aber weitergehen?

Versetzung eines sbM an einen anderen Dienstort

Verfasst: Freitag 22. November 2013, 13:01
von Ulrich.Römer
Hallo Herr Rohe,
das ist natürlich nicht schön, wenn der Dienstherr seiner Unterrichtungspflicht nach § 95 Absatz 2 SGB IX nicht nachkommt. Hier sollte der Arbeitgeber einen deutlichen Hinweis der SBV bekommen.

In der Sache selbst stellt sich natürlich zuerst die Frage, warum der schwerbehinderte Mitarbeiter nicht wie alle andern auch versetzt werden soll. Grenzen sehe ich eigentlich nur dann, wenn es behinderungsbedingt nicht möglich wäre. Längere Fahrtzeiten etc. sind dem schwerbehinderten Beamten durchaus zuzumuten - soweit die Behinderung es zulässt.
Auch eine Benachteiligung im Sinne des AGG ist so nicht erkennbar. Bei betrieblichen Veränderungen tragen die schwerbehinderten Mitarbeiter mit den Nichtbehinderten diese Last gemeinsam.

Zu prüfen wäre natürlich noch ob es eine Integrationsvereinbarung gibt die diesen Fall regelt. Möglich wären aber auch beamtenrechtliche Einschrankungen nach Landesrecht soweit dies anwendbar wäre.

Grüße
Ulrich Römer