Digitale Wahlversammlung - Wahlunterlagen
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Bis wann können sich Wahlberechtigte noch bei Wahlleitung melden, um an der (Brief-)wahl teilzunehmen?
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ReformbedarfBis wann können sich Wahlberechtigte noch bei der Wahlleitung melden, um an der (Brief-)wahl teilzunehmen?
Zumindest bis zu dem Tag vor dem Abgabeschluss der Freiumschläge bei der Wahlleitung (§ 4 Absatz 3 Satz 2 SchwbVWO für förmliche Wahl sinngem.). Eine Reform entsprechend § 4 Abs. 3 Satz 2 WO-BetrVG für BR-Wahl („bis zum Abschluss der Stimmabgabe“) in Korrektur der Rspr. des BAG erfolgte bislang nicht für die SBV-Wahlen, obwohl m.E. dieselbe Interessenlage! Das versteht wohl niemand. Der § 4 Abs. 3 S. 2 WO-BetrVG gilt jedenfalls nicht_analog für SBV-Wahlen. Gruß Jada Wasi
Vergleiche dazu auch diesen Beitrag von Matthias Günther, wonach für die Briefwahl die Vorschriften für die schriftliche Stimmabgabe im förmlichen Wahlverfahren „entsprechend“ zu beachten sind.