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Förderung des Arbeitgebers

Verfasst: Donnerstag 21. November 2013, 01:16
von Anonymous
Welche Förderung erhält ein Arbeitgeber bei Einstellung eines Rentners (ErwerbsUnfähigkeitsRente, gewährt bis zum Eintritt in die AltersRente) in ein geringfügiges Arbeitsverhältnis?
Er verfügt über einen Ausweis GdB 50 ohne Merkmale.

Förderung des Arbeitgebers

Verfasst: Donnerstag 28. November 2013, 16:18
von CVedder
Welche Förderung erhält ein Arbeitgeber bei Einstellung eines Rentners (ErwerbsUnfähigkeitsRente, gewährt bis zum Eintritt in die AltersRente) in ein geringfügiges Arbeitsverhältnis?
Er verfügt über einen Ausweis GdB 50 ohne Merkmale.


Guten Tag,

der Leistungskatalog des SGB IX im zweiten Teil lässt den Integrationsämtern viele Möglichkeiten zu unterstützen. Die Wochenarbeitszeit muss allerdings nach § 75 SGG IX mindestens 18 Wochenstunden betragen. Wird ein schwerbehinderter Mensch weniger als 18 Wochenstunden beschäftigt, dann ist das im Ausnahmefall zulässig, wenn diese Teilzeitbeschäftigung wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist. Unter 15 Wochenstunden darf es allerdings nicht sein! Die Integrationsämter legen Wert darauf, dass die Förderung und das individuelle Gehalt des Beschäftigten dabei ein ausgewogenes Verhältnis darstellen lassen. In den meisten Fällen wird bei geringfügig Beschäftigten daher keine Förderung in Betracht kommen. Es empfiehlt sich aber immer beim zuständigen Integrationsamt unmittelbar nachzufragen.

Freundliche Grüße
Christian Vedder